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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 2,0, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (-), Veranstaltung: Mitbestimmung und Unternehmensverfassung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ausformulierung der Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit (§2 BetrVG) durch die Rechtsprechung soll im Rahmen dieser Präsentation dargestellt werden. Über einen kleinen historischen Abriß im zweiten Abschnitt führt diese Präsen-tation im dritten Abschnitt zu einer Erläuterung des § 2 Abs. 1 BetrVG. Die Rechtsprechung sowie die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 2…mehr

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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 2,0, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (-), Veranstaltung: Mitbestimmung und Unternehmensverfassung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ausformulierung der Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit (§2 BetrVG) durch die Rechtsprechung soll im Rahmen dieser Präsentation dargestellt werden. Über einen kleinen historischen Abriß im zweiten Abschnitt führt diese Präsen-tation im dritten Abschnitt zu einer Erläuterung des § 2 Abs. 1 BetrVG. Die Rechtsprechung sowie die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 2 BetrVG wer-den im Abschnitt vier und fünf behandelt. Im sechsten Abschnitt folgt eine kleine Schlußbetrachtung, womit diese Präsentation endet. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz gibt es mehrere Träger, welche die be-triebliche Mitbestimmung realisieren sollen. Dazu gehören die Betriebsverfas-sungsorgane, die Gewerkschaften, der Arbeitgeber und die Arbeitgebervereini-gungen. Diese Präsentation befasst sich vornehmlich mit der Beziehung zwi-schen Arbeitgeber und dem Betriebsrat.

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