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Die Haftung der Vorstandsmitglieder gegenüber der Aktiengesellschaft ist nicht erst seit einigen Unternehmensskandalen und auch nach dem Juristentag 2014 eines der großen Themen der gesellschaftsrechtlichen Diskussion. Im Vordergrund steht hierbei vielfach die Frage der Lösung des vermeintlichen Problems einer "existenzvernichtenden" Haftung der Vorstandsmitglieder. Die Prämisse dieser Fragestellung, nämlich die absolute Unbegrenztheit der Vorstandshaftung und eine daraus folgende Gefahr einer wirtschaftlichen "Vernichtung", wird kaum hinterfragt. Sabrina Binder analysiert umfassend die…mehr

Produktbeschreibung
Die Haftung der Vorstandsmitglieder gegenüber der Aktiengesellschaft ist nicht erst seit einigen Unternehmensskandalen und auch nach dem Juristentag 2014 eines der großen Themen der gesellschaftsrechtlichen Diskussion. Im Vordergrund steht hierbei vielfach die Frage der Lösung des vermeintlichen Problems einer "existenzvernichtenden" Haftung der Vorstandsmitglieder. Die Prämisse dieser Fragestellung, nämlich die absolute Unbegrenztheit der Vorstandshaftung und eine daraus folgende Gefahr einer wirtschaftlichen "Vernichtung", wird kaum hinterfragt. Sabrina Binder analysiert umfassend die Grenzen, die sowohl das Aktien- als auch das allgemeine Zivilrecht der Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder setzen, und diskutiert vor dem Hintergrund der gefundenen Ergebnisse die Notwendigkeit der Schaffung vielfach geforderter Haftungsbeschränkungen aus der Sicht des Zivil- und Verfassungsrechts, der Rechtsvergleichung und -geschichte sowie der Rechtspolitik de lege lata und de lege ferenda.
Autorenporträt
Sabrina Binder studierte von 2007 bis 2012 Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Im Sommer 2012 legte sie die Erste Juristische Prüfung mit dem Schwerpunkt »Unternehmensorganisation und -finanzierung« ab. Anschließend war sie bis April 2015 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Jan Schürnbrand) in Tübingen tätig. In dieser Zeit entstand ihre Dissertation »Grenzen der Vorstandshaftung«, mit der sie 2015 promoviert wurde. Seit Mai 2015 absolviert sie das Referendariat am Landgericht Bochum.