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Referat (Handout) aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, , Veranstaltung: Jugenddelinquenz, Jugendgerichtshilfe und neue ambulante Maßnahmen, Sprache: Deutsch, Abstract: Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende:Das JGG legt normativ Altersabschnitte fest; dort soll von Kindern, Jugendl. und Heranwachsenden die strafrechtliche Verantwortlichkeit geprüft werden. § 105 JGG ist die zentrale Vorschrift der Heranwachsendenregelung in Dtl. Heranwachsender, die zur Zeit der Tat 18 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Die Entscheidung nach…mehr

Produktbeschreibung
Referat (Handout) aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, , Veranstaltung: Jugenddelinquenz, Jugendgerichtshilfe und neue ambulante Maßnahmen, Sprache: Deutsch, Abstract: Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende:Das JGG legt normativ Altersabschnitte fest; dort soll von Kindern, Jugendl. und Heranwachsenden die strafrechtliche Verantwortlichkeit geprüft werden. § 105 JGG ist die zentrale Vorschrift der Heranwachsendenregelung in Dtl. Heranwachsender, die zur Zeit der Tat 18 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Die Entscheidung nach § 105 JGG muss bei allen Verfehlungen Heranwachsender getroffenen werden, die einen Strafbestand des StGB erfüllen. Somit kann ihre "Schuldfähigkeit" nur aus den im allgemeinem Strafrecht anerkannten Gründen nach § 20 StGB ausgeschlossen sein.
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