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Das Eingeständnis befreit (Schlusssatz aus "Betrifft: Österreich. Von Österreich betroffen") war Albert Sternfelds Politikempfehlung für eine dringend erforderliche Korrektur des Verhältnisses der Republik Österreich zu den ab 1938 aus Österreich vertriebenen Juden. Im Jahr 1990 konnten sich die politischen Entscheidungsträger noch nicht zu einem offiziellen Eingeständnis der Mitschuld Österreichs an den Verbrechen des Nationalsozialismus durchringen. 1995 gelang die schwierige Konsensfindung über die Bildung eines Fonds für eine einmalige Entschädigungsleistung an österreichische…mehr

Produktbeschreibung
Das Eingeständnis befreit (Schlusssatz aus "Betrifft: Österreich. Von Österreich betroffen") war Albert Sternfelds Politikempfehlung für eine dringend erforderliche Korrektur des Verhältnisses der Republik Österreich zu den ab 1938 aus Österreich vertriebenen Juden. Im Jahr 1990 konnten sich die politischen Entscheidungsträger noch nicht zu einem offiziellen Eingeständnis der Mitschuld Österreichs an den Verbrechen des Nationalsozialismus durchringen. 1995 gelang die schwierige Konsensfindung über die Bildung eines Fonds für eine einmalige Entschädigungsleistung an österreichische NS-Vertriebene, der weder der Initiative von Politikern oder Beamten, sondern den Bemühungen des Einzelkämpfers Albert Sternfeld zu verdanken ist. Der Prozess der Auseinandersetzung mit der in Österreich stattgefundenen materiellen Bereicherung auf Kosten vertriebener und ermordeter NS-Opfer ist damit allerdings noch lange nicht abgeschlossen. Besondere Aktualität stellen die im Dritten Reich eingezogenen Lebensversicherungen dar, da bis zum heutigen Zeitpunkt für Entschädigungen im Versicherungsbereich jede rechtliche Grundlage fehlt. Die im Rahmen des Kreuznacher Abkommens 1961 an die österreichische Republik ausgezahlte Summe, die für Rückzahlungen an NS-Opfer bestimmt war, konnte nur zu einem geringen Teil diesem Zwecke zugeführt werden, da die gesetzten Fristen viel zu kurz waren, um im Ausland wahrgenommen zu werden, und viele Vertriebene nicht über diese Möglichkeit informiert waren. Mit der Regierungsbeteiligung der FPÖ und den über Österreich verhängten Sanktionen gewinnt die von Albert Sternfeld mit der Energie dessen, "der sich in Übereinstimmung mit der Geschichte weiß" (Anton Pelinka) behandelte Problematik besondere Aktualität und eine neue zivilgesellschaftliche Bedeutung. Aus diesem Grunde unternahm der Böhlau Verlag eine Neubearbeitung von "Betrifft: Österreich", in der das Quellenmaterial mit einem erweiterten wissenschaftlichen Apparat und bisher fehlenden Hinweisen versehen wurde. Ein neuverfasstes Vorwort und Nachwort von Albert Sternfeld bietet einen Rückblick auf die Ereignisse (und Versäumnisse) der vergangenen zehn Jahre.icherung auf Kosten vertriebener und ermordeter NS-Opfer ist damit allerdings noch lange nicht abgeschlossen. Besondere Aktualität stellen die im Dritten Reich eingezogenen Lebensversicherungen dar, da bis zum heutigen Zeitpunkt für Entschädigungen im Versicherungsbereich jede rechtliche Grundlage fehlt. Die im Rahmen des Kreuznacher Abkommens 1961 an die österreichische Republik ausgezahlte Summe, die für Rückzahlungen an NS-Opfer bestimmt war, konnte nur zu einem geringen Teil diesem Zwecke zugeführt werden, da die gesetzten Fristen viel zu kurz waren, um im Ausland wahrgenommen zu werden, und viele Vertriebene nicht über diese Möglichkeit informiert waren. Mit der Regierungsbeteiligung der FPÖ und den über Österreich verhängten Sanktionen gewinnt die von Albert Sternfeld mit der Energie dessen, "der sich in Übereinstimmung mit der Geschichte weiß" (Anton Pelinka) behandelte Problematik besondere Aktualität und eine neue zivilgesellschaftliche Bedeutung. Aus diesem Grunde unternahm der Böhlau Verlag eine Neubearbeitung von "Betrifft: Österreich", in der das Quellenmaterial mit einem erweiterten wissenschaftlichen Apparat und bisher fehlenden Hinweisen versehen wurde. Ein neuverfasstes Vorwort und Nachwort von Albert Sternfeld bietet einen Rückblick auf die Ereignisse (und Versäumnisse) der vergangenen zehn Jahre.