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1. 1 Zur Konzeption der Finanzierungstheorie Die Finanzierung der Unternehmung wird in sehr unterschiedlicher Form definiert. Die Mehrzahl der Autoren stellt bei der Umschreibung der Fi nanzierung den Zugang von liquiden (disponiblen) Mitteln in den Vorder grund (monetiirer FinanzierungsbegrifJ) [HAX, K. , 1966, S. 416; KOHLER 1969]. Die Aufnahme eines Kredits ist nach dieser Auffassung eben so ein Finanzierungsvorgang wie der Verkauf eines Anlagegegenstands gegen Bar zahlung. Ein solcher Finanzierungsbegriff hat u. a. den Nachteil, daB der AbfluB von finanziellen Mitteln flir…mehr

Produktbeschreibung
1. 1 Zur Konzeption der Finanzierungstheorie Die Finanzierung der Unternehmung wird in sehr unterschiedlicher Form definiert. Die Mehrzahl der Autoren stellt bei der Umschreibung der Fi nanzierung den Zugang von liquiden (disponiblen) Mitteln in den Vorder grund (monetiirer FinanzierungsbegrifJ) [HAX, K. , 1966, S. 416; KOHLER 1969]. Die Aufnahme eines Kredits ist nach dieser Auffassung eben so ein Finanzierungsvorgang wie der Verkauf eines Anlagegegenstands gegen Bar zahlung. Ein solcher Finanzierungsbegriff hat u. a. den Nachteil, daB der AbfluB von finanziellen Mitteln flir Kreditriickzahlungen, Gewinnaus schiittungen usw. nicht erfaBt wird, und daB er - ohne Modifikatio- nicht auf Sacheinlagen oder das Leasing anwendbar ist. Weiter laBt ein monetarer Finanzierungsbegriff keine eindeutige Abgrenzung zwischen Finanzierung und Investition einschlieBlich Desinvestition zu [zu der Pro blematik eines monetaren Finanzierungsbegriffs vgL VORMBAUM 1971, S. 19-22]. Diesem Buch solI daher ein Finanzierungsbegriff zugrundegelegt werden, der zwar samtliche Probleme der Kapitalautbringung und -riickzahlung erfaBt, Fragen der Kapitalverwendung jedoch ausschlieBt. Es wird unter Finanzierung der Untemehmung in sehr allgemeiner Weise die Gestaltung der Beziehungen der Unternehmung zu ihren Kapitalgebern subsumiert. Fi nanzierungsentscheidungen haben nicht nur zum Inhalt, in welchem Ver haltnis Kapital von Anteilseignem und Kreditgebem beschafft werden solI, sie beziehen sich auch auf die zu gewahrenden Kreditbedingungen, wie die Fristigkeit der Mittel, die Sicherungen, die Zinssatze und die Informations und Mitspracherechte der Kapitalgeber. Finanzierungsentscheidungen miissen daher nicht unmittelbar mit einem ZufluB oder AbfluB finanzieller Mittel verbunden sein. Auch Sacheinlagen, die Beschaffung von Vermogens gegenstanden gegen Kredit (Lieferantenkredit), Kreditprolongationen oder ZinsfuBanderungen gehen auf Finanzierungsentscheidungen zuriick.