Die Vorsorgevollmacht Was darf der Bevollmächtigte?
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
18.03.2026
Herausgeber
Bayerischen Staatsministerium der JustizVerlag
C.H. BeckSeitenzahl
64
Maße (L/B/H)
30,1/21,3/0,4 cm
Gewicht
224 g
Farbe
Lichtgrau / Aubergine
Auflage
7. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-406-84673-1
Die Broschüre informiert in erster Linie Vorsorgebevollmächtigte, die weitreichende Entscheidungen für die Vertretenen treffen müssen. Sie ist als Leitfaden für den Bevollmächtigten selbst konzipiert, in Ergänzung zur Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter".
Die Broschüre stellt ausführlich und leicht verständlich die rechtlichen Grundlagen einer Vorsorgevollmacht dar, z.B.:
- Was bedeutet Vollmacht?
- Genügt Schriftform oder muss sie beglaubigt bzw. beurkundet werden? Wie weit reicht die Vollmacht?
- Können mehrere Personen gleichzeitig bevollmächtigt werden?
- Ab wann kann ich von einer Vollmacht Gebrauch machen?
- Worum muss ich mich als Erstes kümmern?
- Was darf ich alles rechtlich tun?
- Darf ich Schenkungen tätigen?
- Darf ich eine Untervollmacht erteilen?
- Hafte ich für Fehler?
- Ärztliche Behandlung: Wie sieht die Stellvertretung bei riskanten Eingriffen und bei der Entscheidung über lebensverlängernde Maßnahmen aus? Welche Bedeutung hat eine Patientenverfügung und wie wird sie durchgesetzt?
- Wohnungs- und Heimangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung: Welche rechtlichen Befugnisse haben Bevollmächtigte, um in diesen Fällen für die Vertretenen zu entscheiden?
- Geschlossene Unterbringung der Vollmachtgebenden: Welche Handlungsmöglichkeiten haben Bevollmächtigte, wenn eine geschlossene Unterbringung, z.B. zur Vermeidung einer Selbstschädigung oder zur Untersuchung und Heilbehandlung, notwendig ist?
- Vermögenssorge: Inwieweit können Bevollmächtigte rechtlich verbindlich für die Vertretenen handeln?
Vorteile auf einen Blick
- übersichtlich
- leicht verständliche Erläuterung für die komplexe Thematik
- mit vielen Beispielen
Zur Neuauflage
In der 7. Auflage ist u.a. die neue Rechtslage ab dem 1.1.2026 eingearbeitet (Vormundschafts- und Betreuungsrechtsreform).
Zielgruppe
Für Bevollmächtigte, Verfasserinnen und Verfasser von Vorsorgevollmachten und deren Angehörige, Betreuerinnen und Betreuer und Betreuungsvereine, kommunale Betreuungsstellen, Ärzteschaft und Pflegekräfte, Kliniken und deren Sozialdienste.
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