Einbeziehung von Libras als Lehrplanbestandteil in städtischen Schulen In Übereinstimmung mit der aktuellen Gesetzgebung
-
- Deutsch ausgewählt
49,90 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Lieferung nach Hause
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
27.05.2025
Verlag
Verlag Unser WissenSeitenzahl
124
Maße (L/B/H)
22/15/0,9 cm
Gewicht
203 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-620-8-00552-8
In diesem Buch geht es um das Recht auf Bildung und um die Einbeziehung von Libras als Lehrplanbestandteil in kommunalen Schulen im Lichte der geltenden Gesetzgebung sowie um die Anerkennung der zivilrechtlichen Haftung der Kommune im Bereich der Sonderpädagogik für Gehörlose. Zu diesem Zweck stellt sich folgendes Problem: Wenn Libras als legales Kommunikations- und Ausdrucksmittel anerkannt ist, warum ist das Thema Libras dann nicht als Lehrplanbestandteil in das reguläre kommunale Bildungsnetz in der Stadt Imperatriz-MA unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzgebung aufgenommen worden? Vor diesem Hintergrund besteht das allgemeine Ziel darin, zu verstehen, warum das Thema "Libras" angesichts der geltenden Gesetzgebung nicht als Bestandteil des Lehrplans in das reguläre kommunale Bildungsnetz der Stadt Imperatriz-MA aufgenommen wurde. Die Methodik zur Durchführung der Untersuchung bestand in einer Überprüfung der aktuellen Gesetzgebung auf der Suche nach Unterstützung für die Aufnahme von Libras in den Lehrplan der regulären städtischen Schulen und gipfelte in einem Interview mit dem SIADI-Projektberater, in dem festgestellt wurde, dass es ein Projekt zur Aufnahme der brasilianischen Gebärdensprache in den Lehrplan gibt, das jedoch seit 2012 auf Eis liegt.
Kundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für dein Feedback
Wir nutzen dein Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte habe Verständnis, dass wir dir keine Rückmeldung geben können. Falls du Kontakt mit uns aufnehmen möchtest, kannst du dich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice