BGB Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch – Kommentar
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Sprache:Deutsch
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Auflage:20. Auflage
129,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
01.09.2025
Herausgeber
Hanns Prütting + weitereVerlag
Hermann Luchterhand VerlagSeitenzahl
4174
Maße (L/B/H)
24,4/17,2/8,6 cm
Gewicht
2673 g
Auflage
20. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-472-09843-0
von Gesetzgebung, Rechtsprechung und wesentlicher Literatur sorgfältig überarbeitet und aktualisiert, damit wird eine jährliche Erscheinungsweise garantiert.
Neben dem BGB und dem EGBGB (u.a. mit den Rom I-III-Verordnungen sowie internationalem Gesellschaftsrecht) werden folgende Gesetze kommentiert:
• Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
• Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
• Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
• Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) sowie das
• Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
NEU in der 20. Auflage:
Die Neuauflage befindet sich auf dem Gesetzes- und Bearbeitungsstand vom 1. April 2025. Insbesondere sind berücksichtigt:
• Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 16. Juli 2021 (Inkrafttreten 01.07.2023 und 01.01.2026)
• Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts vom 11. Juni 2024 (Inkrafttreten 01.05.2025)
• Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung
der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und
Überprüfungsordnung vom 16. Oktober 2023 (Inkrafttreten 01.01.2024)
• Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) vom 10. August 2021 (Inkrafttreten 01.01.2024)
• Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 15. Juli 2022 (Inkrafttreten 01.08.2023)
• Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (Inkrafttreten 01.01.2023)
• Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) vom 21. Dezember 2020 (Inkrafttreten 01.01.2023)
• Schuldrechtsreform 2022 (versetztes Inkrafttreten 01.10.2021/01.01./01.03./28.05./01.07.2022
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