• Produktbild: Mindestvorschriften gemäß Art. 83 AEUV im Spannungsverhältnis zwischen intergouvernementalem und supranationalem Handeln
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Band 23

Mindestvorschriften gemäß Art. 83 AEUV im Spannungsverhältnis zwischen intergouvernementalem und supranationalem Handeln

61,95 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei

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Beschreibung

Produktdetails

Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

13.05.2024

Herausgeber

Udo Fink

Verlag

Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften

Seitenzahl

296

Maße (L/B/H)

21,6/15,3/2 cm

Gewicht

454 g

Auflage

1. Auflage

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-631-91229-4

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Produktdetails

Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

13.05.2024

Herausgeber

Udo Fink

Verlag

Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften

Seitenzahl

296

Maße (L/B/H)

21,6/15,3/2 cm

Gewicht

454 g

Auflage

1. Auflage

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-631-91229-4

EU-Ansprechpartner

Zeitfracht Medien GmbH
Ferdinand-Jühlke-Straße 7
99095 Erfurt
DE
produktsicherheit@zeitfracht.de

Herstelleradresse

Peter Lang
Avenue du Théâtre 7
1005 Lausanne
CH
orders@peterlang.com

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  • 1 Gegenstand und Ziel der Arbeit

    2 Aufbau der Untersuchung

    Teil 1: Gegenstand und Grundzüge der Strafrechtsharmonisierung

    1 Begriffe

    A. Europäisches Strafrecht

    I. Europäisches Strafrecht als Unionsrecht

    II. Europäisches Strafrecht als Kriminalstrafrecht

    B. Harmonisierung

    I. Begriff der Harmonisierung

    II. Methoden der Harmonisierung

    2 Zur Entwicklung der Harmonisierung im Strafrecht

    3 Grundlegendes zur Strafrechtsharmonisierung

    A. Gründe für die Strafrechtsharmonisierung

    B. Ziele der Strafrechtsharmonisierung

    C. Harmonisierungsmethode

    I. Strafrecht als Kern staatlicher Souveränität

    II. Mindestharmonisierung als Konzept für das Strafrecht

    Teil 2: Die Harmonisierung materiellen Strafrechts vor Lissabon

    1 Strafrechtsetzungskompetenz

    A. Vorrang der ersten gegenüber der dritten Säule

    B. Kompetenzen im Rahmen der dritten Säule

    C. Kompetenzen im Rahmen der ersten Säule

    I. Keine originäre Strafrechtsetzungskompetenz

    II. Anweisungskompetenz

    2 Harmonisierung im materiellen Strafrecht

    A. Vorüberlegungen

    B. Bereiche der Strafrechtsharmonisierung

    C. Voraussetzungen der Harmonisierung

    I. Erforderlichkeit der Harmonisierung

    II. Harmonisierung durch Mindestvorschriften

    D. Kriminalpolitische Vorgaben - vom Wiener bis zum Haager Programm

    E. Erlassene Rechtsakte zur Strafrechtsharmonisierung

    3 Intergouvernementaler Rahmen

    A. Befugnisse der Organe *

    I. Rat als wesentliches Entscheidungsorgan

    II. Initiativrecht der Kommission

    III. Beteiligung des Europäischen Parlaments

    IV. Europäischer Rat als spezifisches Unionsorgan

    B. Einstimmigkeit als Grundregel im Rechtsetzungsverfahren

    C. Handlungsinstrumente

    I. Allgemeines

    II. Rahmenbeschluss als wesentliches Instrument der Harmonisierung

    D. Rechtskontrolle durch den EuGH

    I. Vorabentscheidungsverfahren

    II. Nichtigkeitsklage

    4 Fazit: Defizitäre Strafrechtsetzung vor Lissabon

    A. Kompetenzrechtlicher Konflikt

    B. Geringe demokratische Legitimation

    C. Langwierige Beschlussfassung

    D. Eingeschränkte Justiziabilität

    Teil 3: Die Harmonisierung materiellen Strafrechts nach Lissabon

    1 Entscheidende Aspekte der Harmonisierungskompetenz

    A. Strafrecht im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    I. Rechtliche Grundstruktur des RFSR

    II. Inhaltliche Reichweite des RFSR

    B. Geteilte Zuständigkeit im Strafrechtsbereich

    C. Kriminalpolitische Leitlinien

    I. Allgemeine Orientierungspunkte für die Strafgesetzgebung

    II. Stockholmer Programm und Post-Stockholm-Programm

    D. Allgemeine Voraussetzungen für die Harmonisierung

    I. Erforderlichkeit

    II. Beachtung der Grundrechte, Freiheiten und allgemeinen Grundsätze *

    2 Rechtlicher Rahmen der Strafrechtsharmonisierung

    A. Integrative Elemente

    I. Verstärkte demokratische Legitimation in der Europäischen Union

    II. Ordentliches Gesetzgebungsverfahren als Regelverfahren im Strafrecht

    III. Straffere Beschlussfassung

    IV. Supranationale Handlungsformen

    V. Stärkung des Rechtsschutzes durch den EuGH

    B. Souveränitätsbezogene Aspekte

    I. Sonderregelungen im Gesetzgebungsverfahren

    II. Sonderregelungen auf der judikativen Ebene

    C. Fazit: integrationsfreundliche Harmonisierung unter mitgliedstaatlichem Vorbehalt

    3 Reichweite der Harmonisierungskompetenz

    A. Allgemeine Grenzen der Strafrechtsharmonisierung

    I. Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung

    II. Subsidiaritätsprinzip

    III. Verhältnismäßigkeitsprinzip

    B. Bereichsspezifische Grenzen - strafrechtsspezifisches Schonungsgebot

    4 Harmonisierungskonstellationen nach Art. 83 AEUV

    A. Grundstruktur und Auslegung

    B. Harmonisierung im Bereich schwerer grenzüberschreitender Kriminalität (Art. 83 Abs. 1 AEUV)

    I. Voraussetzungen für die Kriminalisierung

    II. Kriminalitätsbereiche

    III. Überblick über die erlassenen Rechtsakte auf Grundlage von Art. 83 Abs. 1 AEUV

    C. Strafrechtliche Harmonisierung in den bereits harmonisierten Bereichen (Art. 83 Abs. 2 AEUV)

    I. Gegenstand der Neuregelung

    D. Harmonisierung durch Mindestvorschriften

    5 Mindestvorschriften nach Art. 83 AEUV als alleinige Rechtsetzungsmöglichkeit im Strafrecht?

    A. Historische und systematische Auslegung des Art. 83 AEUV

    B. Das Verhältnis zu potenziellen Strafrechtsetzungsnormen

    C. Ausnahmefall: Art. 325 Abs. 4 AEUV

    D. Exkurs: Erlass supranationaler Strafrechtsnormen

    Teil 4: Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Strafrechts auf europäischer Ebene

    1 Strafrechtsharmonisierung nach Lissabon

    A. Überlegungen zur Rechtsetzungstätigkeit

    B. Problematische Tendenzen

    2 Perspektiven der Strafrechtsharmonisierung

    A. Entwicklung einer europäischen Kriminalpolitik

    B. Europäische Standards ohne ein europäisches Strafgesetzbuch

    C. Harmonisierung von Strafen mittels eines klaren europäischen Systems

    D. Ein Allgemeiner Teil des Strafrechts der Europäischen Union?

    Schlussbetrachtung

    Literaturverzeichnis