Finanzgerichtsordnung. FGO mit Nebengesetzen. Kommentar
-
- Deutsch ausgewählt
189,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Lieferung nach Hause
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
01.12.2025
Verlag
C.H. BeckSeitenzahl
1986
Maße (L/B/H)
20,2/13,7/5,4 cm
Gewicht
1092 g
Auflage
10. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-406-80277-5
Der "Gräber" bietet eine komplette Kommentierung der FGO in einem handlichen Band. Der Kommentar bezieht insbesondere auch zu strittigen Fragen Position und erläutert kritisch die Vielzahl an neuen Entscheidungen und das Schrifttum.
Vorteile Auf Einen Blick
- kompakte, strikt praxisorientierte Darstellung der FGO, dabei lückenlos und aktuell
- sicherer Navigator durch den Finanzgerichtsprozess
- die einschlägigen Vorschriften in GVG, ZPO, VwGO, SGG und weiteren Nebengesetzen werden berücksichtigt.
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt u.a.
- das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften; dieses enthält eine Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit;
- das Kreditzweitmarktförderungsgesetz; dieses enthält eine Anpassung des 48 FGO an die durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) eingetretenen Rechtsänderungen;
- das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten; dieses sieht eine Förderung und deutliche Ausweitung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Finanzgerichtsbarkeit vor.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Fachanwaltschaft für Steuerrecht, Steuerberatung, Finanzverwaltung.
Kundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für dein Feedback
Wir nutzen dein Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte habe Verständnis, dass wir dir keine Rückmeldung geben können. Falls du Kontakt mit uns aufnehmen möchtest, kannst du dich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice