Unterrichtspraktikum in einer Schule für Geistigbehinderte
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Sprache:Deutsch
36,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
24.05.2004
Verlag
GRINSeitenzahl
105 (Printausgabe)
Dateigröße
1509 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638278225
Unterrichtspraktikum in der Z.-Schule in M..
Es ist die 4. Sonderschule in F. , sie befindet sich in der L. Straße 15. Benannt nach Gustav
Meyer, dem Erbauer des Volksparkes F. , wurde die Schule erst am 4. Mai 1999. Sie
existierte zu diesem Zeitpunkt schon acht Jahre und wurde 1991 aus einer
Rehabilitationsstätte heraus gegründet. Viele Kollegen aus der Rehabilitationsstätte, darunter
Lehrer und pädagogische Unterrichtshilfen, wurden übernommen. Vorher, d.h. in den 50er
Jahren, war diese Rehabilitationsstätte eine Kindertagesstätte.
Seit der Bezirksfusion F. - L. 2001 ist die Z.-Schule auch für das Einzugsgebiet L. zuständig. An der M.er Schule für Geistigbehinderte unterteilt sich die Schullaufbahn in fünf
Klassenstufen: Eingangs-, Unter-, Mittel-, Ober- und Abschlussstufe. Die einzelnen Klassen
haben eine Stärke von 8 Schülern. Diese sollen im Unterricht von zwei Pädagogen
unterrichtet und betreut werden. Dafür stehen der/die Sonderschullehrer/in und die
pädagogische Unterrichtshilfe zu Verfügung. Einen Teil des Schulalltages, der sich in der
Regel über die Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr erstreckt, verbringt die pädagogische
Unterrichtshilfe aber allein mit den Schülern, da der/die Sonderschullehrer/in in seinen acht
Stunden täglicher Arbeitszeit auch den Unterricht plant, Berichte schreibt und Diagnosen
durchführt. In Klassen mit schwerstbehinderten Schülern/innen unterstützt eine
Betreuungskraft den Unterrichtsverlauf. Mitunter wird einer Klasse ein Zivildienstleistender
zugeordnet. Die Z.-Schule bietet zusätzlich eine Betreuung vor 8:00 Uhr und nach 15:00 Uhr
sowie während der Schulferien an. Hierfür sind zwei Erzieherinnen, unterstützt von einer
Betreuungskraft und zwei Zivildienstleistenden, verantwortlich. Die Ferienbetreuung war in
früheren Zeiten kostenlos, heute ist die Betreuung beim Bezirksamt zu beantragen und auch
kostenpflichtig. Die Ganztagesbetreuung arbeitet nach zwei Modellen: 7-17 Uhr und 16-18
Uhr. Es besteht die Möglichkeit, Ferienverträge wochenweise über die Feiertage abzuschliessen. In
den letzten zwei Wochen der Sommerferien, über Weihnachten und Silvester ist der
Ganztagesbetrieb geschlossen.
Die 1. Berufsschule in F. arbeitet mit der Z.-Schule zusammen. In dieser Berufsschule
werden Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" beschult. Derzeit werden vier Schüler
aus der Z.-Schule beschult. [...]
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