Anmeldung, Prüfung und Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle
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Form:Einzelkauf Download
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Sprache:Deutsch
16,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
05.06.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
35 (Printausgabe)
Dateigröße
802 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638058421
Häufig sind Insolvenzen durch ein fehlendes Controlling, Finanzierungslücken oder ein unzureichendes Debitorenmanagement bedingt. Aber auch ungenügende Transparenz und Kommunikation, Investitionsfehler oder falsche Produktplanung können Ursachen sein. Daneben können auch externe Faktoren, wie u. a. die schlechte Zahlungsmoral der Kunden oder die Gefahr einer Folgeinsolvenz, zu einer Krisensituation beitragen. Die Angst vor dem eigenen Versagen, Spott im Bekanntenkreis und die Hoffnung, es wird von alleine wieder bergauf gehen, hindern Unternehmer oft daran, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen. Dadurch ist jedoch meist jede Chance auf eine Sanierung vertan.
Trotz sinkender Zahlen der Unternehmensinsolvenzen, ist es für Wirtschaftsjuristen unerlässlich, sich intensiv mit Fragen des Insolvenzrechts zu befassen. Diese Arbeit möchte daher einen kurzen, prägnanten Überblick über das in den
174 - 186 InsO geregelte Verfahren der Forderungsfeststellung geben.
Nach der Klärung des Begriffes der Insolvenzforderung, werden die Erfordernisse an die Forderungsanmeldung aufgeführt. Im Anschluss daran werden wesentliche Punkte der Forderungsprüfung und -feststellung erläutert. Letztlich wird auf den Feststellungsprozess eingegangen, bevor die Arbeit mit einem kurzen Fazit schließt. Eine genaue Erläuterung des Begriffes der Insolvenzforderung ist in der InsO nicht zu finden. Jedoch lässt seine Bedeutung aus
38 InsO, welcher sich mit dem Begriff des Insolvenzgläubigers befasst, ableiten. Der Insolvenzgläubiger hat das Recht, am Anmelde-, Prüfungs- und Verteilungsverfahren teilzunehmen, um seine Forderungen gegen den Schuldner beizutreiben. Jedoch muss sein Anspruch dazu die drei Voraussetzungen des
38 InsO erfüllen.
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