Zwangssterilisation während der NS-Zeit
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
02.09.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
46 (Printausgabe)
Dateigröße
297 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640151196
Um das Wort "Zwangssterilisation" zu definieren, bedarf es einer Trennung des aus zwei Wörtern zusammengesetzten Begriffes. Unter "Sterilisation" versteht man "Unfruchtbarmachung". Beim Wort "Zwang" gestaltet sich die Definition schwierig. Unter Zwang versteht man im Allgemeinen die Ausübung von Druck auf jemanden. Zwang im juristischen Sinn ist die "Einwirkung auf einen Menschen oder eine Sache mit Gewalt". Ab wann liegt Zwang vor? Ist die bloße Androhung von Zwang auch schon Zwang? Die Grenzen zwischen Freiwilligkeit und Zwang verschwimmen. In der vorliegenden Arbeit wird das Wort Zwang im allgemeinen Verständnis verwendet, denn es liegt sicherlich auch eine Form von Zwang vor, wenn auf einen Menschen ein solcher Druck ausgeübt wird, dass er sich "freiwillig" sterilisieren lässt.
Von 1934 bis 1945 wurden im gesamten Deutschen Reich rund 400.000 Menschen zwangssterilisiert. Darüber hinaus gab es neben den legalen auch illegale Sterilisationen. Betroffen waren davon einerseits Insassinnen und Insassen von Heil- und Pflegeanstalten, die ohne vorher sterilisiert worden zu sein, die Anstalt nicht verlassen durften, andererseits auch "fremdvölkische" Arbeiterinnen. Mehrere tausend Sterilisationsopfer starben an den Folgen des Eingriffes, 90 Prozent der Todesopfer waren Frauen. Ob aufgrund der vielen Opfer die Zwangssterilisation als erster Teil der Massenvernichtungen der Nationalsozialisten anzusehen ist, ist strittig. Vom überwiegenden Teil der zeitgenössischen AutorInnen wird die Sterilisationspolitik schon als Teil der nationalsozialistischen Mordpolitik gesehen, da sie ähnlich wie die Euthanasie zur "Ausmerzung" von rassisch Minderwertigen diente. Anderer Ansicht waren Autoren zur Zeit des Nationalsozialismus: Sterilisation sei "humaner" als Euthanasie, sei "schonend und liebevoll" und mache Euthanasie langfristig "überflüssig"..
Grundlage für diese Sterilisationen war das Gesetz zur "Verhütung erbkranken Nachwuchses". Mit diesem Gesetz wollte man minderwertiges Erbgut ausschalten und die "hemmungslose Fortpflanzung" Minderwertiger vermeiden. Das Gesetz war 11 Jahre wirksam, in dieser Zeit wurden auch außerhalb dieser gesetzlichen Grundlage Sterilisationen ohne Wissen oder Willen der Opfer durchgeführt.[...]
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