Bericht des Orientierungspraktikums an einer staatliche Schule für Blinde und Sehbehinderte mit Internat
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Sprache:Deutsch
18,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
08.12.2003
Verlag
GRINSeitenzahl
47 (Printausgabe)
Dateigröße
299 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638238076
Badische Blindenanstalt gegründet. Schon nach wenigen Jahren erfolgte der Umzug nach
Bruchsal und von dort aus nach Freiburg. Schließlich wurde das Ilvesheimer Schloß am 17.
September 1868 Schulgebäude.
Das ursprüngliche Schulgebäude ist von den Neubauten des ersten Bauabschnitts umgeben.
Schulträger ist das Land Baden-Württemberg. Im Verlauf des Schuljahres 1991/92 übernahm
die Schule die ersten Erweiterungsbauten der zweiten Baustufe, die 1994 abgeschlossen
wurden.
Um die schulischen Aufgaben abzudecken, stehen 36 Lehrerstellen und 6 Therapiestellen zur
Verfugung. Kinderkrankenschwestern und die Psychologin arbeiten in Schule und Heim. In
den Internatsbereichen sind 3 Stellen für Sozialpädagogen und 36 Stellen für Erzieher bzw.
Pflegehelfer vorhanden. Die Schule und das Internat erfahren Unterstützung von bis zu 10
Zivildienstleistenden (ZDL), 4 FSJ- lerinnen (Junge Frauen im Freiwilligen Sozialen Jahr), 2
Vorpraktikantinnen und 7 Anerkennungspraktikanten.
Der Hauswirtschaftsbereich erfordert 19 Stellen. Verwaltung, Hausdienste, Kraftfahrer,
Telefondienst und Pforte können mit insgesamt 12 Stellen abgedeckt werden.
Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme stehen den Schülern für Schule und Wohnen,
Freizeit und Spiel und Sport mehr als 5 Hektar zur Verfugung.
Die Schloßschule Ilvesheim ist die einzige öffentliche Schule dieser Art in Baden-
Württemberg für blinde und hochgradig sehbehinderte Kinder und Jugendliche.
Die Schloßschule Ilvesheim ist eine Ganztagsschule, der ein Schulerinternat angeschlossen
ist. Ins Internat werden diejenigen Schuler aufgenommen, bei denen die Entfernung zwischen
Elternhaus und Schule einen täglichen Transport nicht zulasst. Die zulässige
Transportmöglichkeit darf nicht mehr als 11 Kilometer überschreiten.
Blinde und hochgradig sehbehinderte Kinder haben von Geburt an besondere individuelle
Förderbedürfnisse. Daher beginnt das Angebot der Schule mit einer Beratungsstelle, die die
Frühförderung durchfuhrt. Daran schließt sich ein Sonderschulkindergarten. Ziel der Frühförderung ist es, die betreffenden Kinder soweit wie möglich zu fördern und
hierdurch unter Umständen auch die Eingliederung in die allgemeine Schule zu ermöglichen.
Mit Beginn der Schulpflicht bietet sich ein breitgefächertes Angebot an, das nahezu alle
Bildungsgänge umfasst, die für sehende Kinder und Jugendliche existieren. [...]
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