Das Akteneinsichtsrecht im Steuerstrafverfahren Grundlagen und Möglichkeiten für Zeugen und Zeugenbeistand
-
- Deutsch ausgewählt
-
Verlag:AV Akademikerverlag
- AV Akademikerverlag 59,00 € ausgewählt
- VDM 59,00 €
59,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Lieferung nach Hause
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
25.07.2012
Verlag
AV AkademikerverlagSeitenzahl
156
Maße (L/B/H)
22/15/1 cm
Gewicht
224 g
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-639-44713-2
Inhaltlich unveränderte Neuauflage. Das Akteneinsichtsrecht ist eines der zentralen Verfahrensrechte der Verteidigung im Strafverfahren. Erst eine Kenntnis der Position der ermittlungs- oder aktenführenden Behörden schafft die Grundlage für eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie. Im gleichen Maße könnte auch der Zeugenbeistand von einem Akteneinsichtsrecht profitieren. Stefan Lang erläutert das Straf- bzw. das Steuerstrafverfahren und die Positionen der Verfahrensbeteiligten. Dabei geht der Autor insbesondere auf die Person des Zeugen ein. Dessen Position erweist sich als ausgesprochen angreifbar, denn die Verfahrensstellung des Zeugen kann schnell in die Verfahrensstellung eines Beschuldigten oder eines zusätzlichen Beschuldigten wechseln. Um dieser Gefahr möglichst frühzeitig entgegenwirken zu können, wäre es für den Zeugenbeistand von enormer Bedeutung, eine Akteneinsicht in Bezug auf das geführte Verfahren zu erhalten, um eine Einlassungs- bzw. Aussagelinie festlegen zu können. Stefan Lang beleuchtet diesen problematischen Aspekt detailliert und mit großer Sachkenntnis. Neben den Möglichkeiten und Grenzen des Akteneinsichtsrechts werden damit auch bis heute ungeklärte Fragen behandelt. Das Buch richtet sich an Anwälte, Zeugenbeistände und weitere Akteure im Strafverfahren sowie an Rechtswissenschaftler.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für dein Feedback
Wir nutzen dein Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte habe Verständnis, dass wir dir keine Rückmeldung geben können. Falls du Kontakt mit uns aufnehmen möchtest, kannst du dich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice