Das 20. Jahrhundert geizt nicht mit Superlativen – neben großen technischen Errungenschaften gibt es aber auch eine destruktive Kehrseite der Menschheitsgeschichte: Kriegerische Gewaltexzesse mit ethnischen Säuberungen und Völkermorden als Massaker am politischen Gegner. Die Vergesellschaftung scheint nur durch Exklusion des Andersartigen gewährleistet zu sein. Die Monographie
„Völkerrechtsverbrecher verfolgen“ hat sich zum Ziel gesetzt ein konsistentes Gesamtkonzept der beteiligungsrechtlichen Zurechnung von Systemunrecht zu erarbeiten. Dies erfordert sowohl eine kritische Auseinandersetzung mit den verschiedenen Beteiligungsformen (z.B. Klassifikation der Führungstäter, Mittäterschaft, Mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft) und ihrer Abgrenzung als auch die Entwicklung eines hierarchisch abgestuften Rasters als Bezugsrahmen für den jeweiligen Verantwortungsumfang – zumal es sich bei den Straftaten typischerweise um systemisch-kollektive Großverbrechen handelt. Während die Delinquenten der untersten Rangstufe konkrete Einzeltaten begehen, ist die kontextuelle Verortung insbesondere auf der mittleren Hierarchieebene (Planer und Organisatoren der implementierten Verbrechen) schwierig. Das Völkerstrafrecht ist zudem eine ungemein dynamische Disziplin, da die einzelnen Regelungen ihrem Inhalt nach Strafrecht sind, aber trotz eigenständiger internationaler Entwicklung vielfach dem nationalen Recht entstammen – Rechtsvergleichung ist also unabdingbar. Der Autor Hans Vest versucht in seiner Untersuchung für den spezifi-schen Bereich der völkerrechtlichen Kernverbrechen angemessene Lösungen zu entwickeln.
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