Entstehungsgeschichte der Artikel des Grundgesetzes Neuausgabe des Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band 1 n.F. (1951)
-
- Deutsch ausgewählt
129,00 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Lieferung nach Hause
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
Juli 2010
Herausgeber
Peter HäberleVerlag
Mohr SiebeckSeitenzahl
982
Maße (L/B/H)
24,5/18,2/5,8 cm
Gewicht
1794 g
Auflage
2. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-16-150432-7
"Es mag zunächst als Zufall erscheinen, dass das JöR Band 1 (1951) seit langem vergriffen ist; doch erweist es sich als Glücksfall, dass gerade nach 60 Jahren fast beispielloser, viel gefeierter Erfolgsgeschichte des Bonner Grundgesetzes der [...] Verlag Mohr Siebeck einen Neudruck dieses [...] Bandes durchführt: Ermöglicht wird eine Rückbesinnung aus größerer zeitlicher Distanz. Zwar dürfte sich der allgemeine Stellenwert der Entstehungsgeschichte einer Verfassung im Laufe der Zeit meist relativieren - sie gewinnt "Selbststand" -, doch kann es sein, dass Grundsatzurteile eines Verfassungsgerichts (und Sondervoten) später dann doch wieder auf die "Materialien" einer Verfassung zurückgreifen (müssen). Angesichts der großen Bedeutung des BVerfG in Deutschland ist schon prima facie zu vermuten, dass mindestens in dessen frühen Entscheidungen, besonders alten, aber auch jungen Grundsatzurteilen, die Materialien des Parlamentarischen Rates erneut als Quelle in Sachen Entstehungsgeschichte benutzt werden. ... Die Detaillektüre von JöR-Band 1 ist nach 60 Jahren geradezu spannend, auch auf dem Hintergrund der kaum zu überschätzenden im voraus erbrachten Leistungen des HCHE (1948). Ein auch verfassungstheoretischer Zugriff heute lohnt sich besonders."Peter Häberle in der Einleitung
Kundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für dein Feedback
Wir nutzen dein Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte habe Verständnis, dass wir dir keine Rückmeldung geben können. Falls du Kontakt mit uns aufnehmen möchtest, kannst du dich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice