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Christoph Ryczewski untersucht die Schuldenbegrenzungsregeln des Grundgesetzes: Wie konnte es zu einem Schuldenstand kommen, der zu einer Bedrohung des modernen Verfassungsstaats avanciert? Wurde den Gefahren durch die Einführung der sog. »Schuldenbremse« im Grundgesetz wirksam begegnet? Was müssen Schuldenbegrenzungsregeln leisten, damit sie sich im politischen Alltag effektiv durchzusetzen vermögen?
Ausgehend von diesen Fragen überprüft der Autor die Schuldenbegrenzungskonzepte des Grundgesetzes sowie des Europarechts daraufhin, ob sie polit-ökonomisch begründeten (Fehl-)Anreizen zur
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Produktbeschreibung
Christoph Ryczewski untersucht die Schuldenbegrenzungsregeln des Grundgesetzes: Wie konnte es zu einem Schuldenstand kommen, der zu einer Bedrohung des modernen Verfassungsstaats avanciert? Wurde den Gefahren durch die Einführung der sog. »Schuldenbremse« im Grundgesetz wirksam begegnet? Was müssen Schuldenbegrenzungsregeln leisten, damit sie sich im politischen Alltag effektiv durchzusetzen vermögen?

Ausgehend von diesen Fragen überprüft der Autor die Schuldenbegrenzungskonzepte des Grundgesetzes sowie des Europarechts daraufhin, ob sie polit-ökonomisch begründeten (Fehl-)Anreizen zur Verschuldung standhalten. Besondere Aufmerksamkeit widmet er der »Schuldenbremse«, welche im Zuge der Föderalismusreform II eingeführt wurde. Vor dem Hintergrund kritischer Stellungnahmen und anders lautender Reformansätze setzt sich der Autor mit der Verfassungs- und Zweckmäßigkeit dieser Neuregelung auseinander.

Schließlich zieht Christoph Ryczewski aus festgestellten Defiziten Rückschlüsse für eine Neuregelung. Er formuliert und begründet ein eigenes verfassungsrechtliches Schuldenbegrenzungskonzept, welches über den Automatismus eines Steuerzuschlags den langfristigen Haushaltsausgleich sicherstellt.
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Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung

Warum gibt es Staatsschulden?
Die Schuldenbremse reicht womöglich gar nicht aus

Der Bund will ab dem Jahr 2016 keine Schulden mehr machen. Aber solche Voraussagen hat man schon des Öfteren von Wolfgang Schäuble und seinen Vorgängern gehört. Immer kam etwas dazwischen. Auch sein Kollege Jean-Claude Juncker, weiterhin Chef der Euro-Gruppe, ist zu Hause kein Waisenknabe: Addiert man explizite und implizite Staatsverschuldung zusammen, sieht es in Luxemburg ganz düster aus. Die Nachhaltigkeitslücke ist um ein Vielfaches höher als in Deutschland oder Südeuropa.

Entsprechende Berechnungen von Freiburger Finanzwissenschaftlern im Auftrag der "Stiftung Marktwirtschaft" haben für Unruhe im Land zwischen Echternach und Esch-Alzette geführt. Die größte Tageszeitung, das "Luxemburger Wort", hält die Zahlen regelmäßig Gewerkschaften und Regierung vor.

Man kann weder Juncker noch den deutschen Finanzministern der letzten Zeit - Schäuble, Peer Steinbrück, Hans Eichel - unterstellen, dass sie mehr auf ihre Wiederwahl als auf das Gemeinwohl bedacht waren. Zwar meinen manche Ökonomen, dass sich Politiker rational verhalten, wenn sie neue Leistungen versprechen und durch Staatsverschuldung finanzieren. "Diese Praxis ist jedoch, gesamtwirtschaftlich betrachtet, irrational", meint Christoph Ryczewski in seiner Untersuchung über die neue Schuldenbremse. Lässt sich der Wähler so schnell hinters Licht führen?

Marc Hansmann kennt als Stadtkämmerer von Hannover viele Entscheidungsträger und kritisiert das ökonomische Bild als zu eindimensional: "Die meisten Politiker besitzen zumindest zu Beginn ihrer Karriere einen hohen Gestaltungswillen und ein ausgeprägtes Sendungsbewusstsein." Der Autor fügt aber sofort einschränkend an: "Allerdings dürfte diese Erkenntnis aus finanzpolitischer Sicht sogar noch beunruhigender sein. Überzeugte Fachpolitiker sehen den Haushalt ausschließlich als Mittel zum Zweck. Es geht ihnen um die Deckung des Bedarfs, der bei öffentlichen Gütern tendenziell gegen unendlich tendiert." Es gilt also die Unterscheidung zwischen "Finanzpolitikern" und "Fachpolitikern". Der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee hat für Letztere den Begriff der "Süchtigen" geprägt. Notwendig ist eine Entziehungskur.

Hiervon ist jedoch in den neuen Koalitionsvereinbarungen von Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen - zwei Länder, die besonders gerne fiskalpolitisch sündigen - nicht viel zu sehen. Hansmann weist darauf hin, dass die Verschuldung an Rhein und Ruhr zwischen 1980 und 2010 von 15 Milliarden auf mindestens 128 Milliarden Euro gestiegen ist. Besser sieht es in Bayern aus. "Dieses Ergebnis lässt sich nicht einfach, wie auf den ersten Blick naheliegend, mit der höheren Wirtschaftskraft erklären. Schließlich zählte auch Bayern von 1959 bis 1986 zu den Nehmerländern im Bundesfinanzausgleich", meint Ryczewski. Betrachtet man die politische Landschaft, so lässt sich feststellen, dass immer die gleiche Partei an der Regierung beteiligt war. "In dieser Konstellation zahlt es sich aus, Entscheidungen zu treffen, die langfristig eine positive Wirkung zeitigen - es ergibt sich ein längerfristiger politischer Zeithorizont." Das mag ebenso für Sachsen gelten.

Doch auch Mecklenburg-Vorpommern, mit wechselnden Regierungen, hat sich erfolgreich aus der Schuldenspirale befreit. Es geht also! In Schwerin werden politische Ziele priorisiert. Der Bund schafft das nicht. "Wenn die Kanzlerin den Ausbau der Kleinkinderbetreuung als zentrales Ziel definiert, heißt das dann, dass andere Ziele und Maßnahmen nicht verfolgt werden?", fragt Hansmann: "Keine deutsche Regierung hat bisher eindeutige politische Prioritäten in Form eines verbindlichen und ressortübergreifenden Programms aufgestellt. Bewusst vage gehaltene Ziele erleichtern das politische Geschäft der Mehrheitssuche erheblich und verhindern, dass die Verantwortlichen angegriffen werden können."

Die neue Schuldenbremse, die Ryczewski trotz kleinerer Fehler für gelungen hält, wird den Politikern alsbald Fesseln anlegen. Doch Hintertüren bleiben offen. Daher werde es eines Tages wohl unvermeidlich sein, parallel zu Neuverschuldungen einen Zuschlag auf die Einkommensteuer zu erheben. So spüre der Bürger die Folgen politischer Geschenke unmittelbar, hofft Ryczewski. Auch Hansmann nimmt die Einkommensteuer in den Fokus und fordert ein Zuschlagserhebungsrecht der Bundesländer. Die Umstände müssten es Politikern einfach genauso unattraktiv erscheinen lassen, Schulden zu machen, wie Steuern zu erhöhen, Inflation zuzulassen oder staatliche Leistungen zu kürzen.

JOCHEN ZENTHÖFER.

Christoph Ryczewski: Die Schuldenbremse im Grundgesetz.

Duncker & Humblot, Berlin 2011, 261 Seiten. 58 Euro.

Marc Hansmann: Vor dem dritten Staatsbankrott?

Oldenbourg Verlag, München 2012, 114 Seiten. 16,80 Euro.

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»So leistet das Werk einen wertvollen Beitrag zum Verständnis und zur möglichen Weiterentwicklung der grundgesetzlichen und landesverfassungsrechtlichen Schuldenbremsen [...]« Hanno Kaube, in: Archiv des öffentlichen Rechts, 2/2012

»Ryczewski begnügt sich nicht mit einer Interpretation des geltenden Verfassungsrechts, sondern bezieht kenntnisreich 'politökonomische' Gesichtspunkte maßgeblich mit ein und unterbreitet abschließend eigene, konkrete, weiterführende Reformvorschläge. [...] Sollte die verfassungsrechtliche Schuldenbremse tatsächlich noch ihren europäischen Siegeszug antreten, so steigen Ryczewskis Chancen, im Kreis europäischer Verfassungspolitiker und Haushälter mit seiner Arbeit auch international zu einem wertvollen Ratgeber zu werden.« PD Joachim Linck, in: Thüringer Verwaltungsblätter, 2/2012

»Insbesondere angesichts der derzeit und in den kommenden Jahren stattfindenden Auseinandersetzung mit den geltenden Regelungen der 'Schuldenbremse' steuert das Werk [...] wichtiges Material zu den normativen Aspekten der Debatte bei.« In: Eildienst, 9/2011

»[E]in sehr kluger Beitrag zum Thema 'Schuldenbremse' [...].« Roland Sturm, in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 3/2011