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In Buch wird das im Schrifttum bisher wenig beleuchtete Absonderungsrecht zugunsten des Haftpflichtgläubigers nach § 110 VVG umfassend analysiert. Es ist die erste Monographie, die dieses Absonderungsrecht unter Geltung der InsO und nach Durchführung der VVG-Reform von 2008 beleuchtet.Im Mittelpunkt steht die Herausarbeitung der dogmatischen Grundlagen des Absonderungsrechts. Die Besonderheit des Absonderungsrechts besteht darin, dass es an der Schnittstelle von Versicherungsrecht und Insolvenzrecht steht. Ferner strahlen die Dogmatik des vertraglichen Freistellungsanspruchs sowie der (analog…mehr

Produktbeschreibung
In Buch wird das im Schrifttum bisher wenig beleuchtete Absonderungsrecht zugunsten des Haftpflichtgläubigers nach § 110 VVG umfassend analysiert. Es ist die erste Monographie, die dieses Absonderungsrecht unter Geltung der InsO und nach Durchführung der VVG-Reform von 2008 beleuchtet.Im Mittelpunkt steht die Herausarbeitung der dogmatischen Grundlagen des Absonderungsrechts. Die Besonderheit des Absonderungsrechts besteht darin, dass es an der Schnittstelle von Versicherungsrecht und Insolvenzrecht steht. Ferner strahlen die Dogmatik des vertraglichen Freistellungsanspruchs sowie der (analog anzuwendenden) Vorschriften über das Einziehungsrecht an einer verpfändeten Forderung auf das Absonderungsrecht aus. Im Rahmen dieses Werks werden diese unterschiedlichen "Gebiete" in Einklang gebracht.Im Einzelnen werden insbesondere die Entstehungsvoraussetzungen des Absonderungsrechts, dessen Inhalt, dessen Fälligkeit, die Zuständigkeit für die Verwertung und die Aufrechnung gegen den demAbsonderungsrecht zugrunde liegenden Freistellungsanspruch herausgearbeitet. Hieran schließen sich Ausführungen zu den Auswirkungen der gewonnenen Erkenntnisse auf die prozessuale Durchsetzung des Absonderungsrechts an.Dieses Buch richtet sich an Richter, Rechtsanwälte und Wissenschaftler.
Autorenporträt
Wandt, ManfredProfessor Dr. Manfred Wandt hat seit 1995 die Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Versicherungsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; dort ist er Geschäftsführender Direktor des Instituts für Versicherungsrecht, Mitdirektor des Instituts für Rechtsvergleichung und Vorstandsmitglied des Institute for Law and Finance. Er ist Vorstandsmitglied des Deutschen Vereins für Versicherungswissenschaft und Mitglied der EU-Restatement Group of European Insurance Contract Law, Mitherausgeber des Münchener Kommentars zum VVG sowie Mitglied des Versicherungsbeirats der BaFin.