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Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 9 Punkte, Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Hildesheim (-), Veranstaltung: Öffentliche Finanzwirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Die Finanzverfassung 1.1 Die Gestaltung der Finanzverfassung Die Bedeutung der Finanzverfassung läßt sich an Ihrer Verankerung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland feststellen. Ihr ist ein eigener Abschnitt C. gewidmet. Dieser Abschnitt bezieht sich aber nur auf solche öffentlichen Abgaben, die eine Steuer verkörpern. Gebühren und…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 9 Punkte, Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Hildesheim (-), Veranstaltung: Öffentliche Finanzwirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Die Finanzverfassung 1.1 Die Gestaltung der Finanzverfassung Die Bedeutung der Finanzverfassung läßt sich an Ihrer Verankerung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland feststellen. Ihr ist ein eigener Abschnitt C. gewidmet. Dieser Abschnitt bezieht sich aber nur auf solche öffentlichen Abgaben, die eine Steuer verkörpern. Gebühren und Beiträge werden in Abschnitt C. nicht berücksichtigt sondern in speziellen Rechtsnormen (wie NKAG1, AO2) reglementiert. Außer den aktuellen Änderungen der Artikel 28 und 106 des GG vom 20.10.1997, beruht die Finanzverfassung auf der Form der Finanzreform vom 12.05.1969. 1.2 Die Funktion und Vorgehensweise der Finanzverfassung In der Finanzverfassung ist die generelle steuerliche Kompetenz zwischen den drei Ebenen Bund, Land und Gemeinde geregelt. Sie dient damit als Rechtsgrundlage für jegliche steuerliche Erhebung in der BRD. Eine Steuer läßt sich als ein übertragenes Finanzierungsmittel der öffentlichen Haushalte des Staates beschreiben3 und benötigt im Gegensatz zu Gebühren und Beiträgen keine Gegenleistung.4 Die rechtlichen Definitionen des Steuerbegriffes finden sich in § 1 und § 3 AO wieder. Ferner sind in der Finanzverfassung Regelungen über die Verteilung der einzelnen Steuereinnahmen an die Beteiligten der drei Ebenen aufzufinden.

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