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Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Informationswissenschaften, Informationsmanagement, Note: 2,0, Hochschule Darmstadt (-), Sprache: Deutsch, Abstract: I. Einleitung"The power of the Web is in its universality. Access by everyone regardless ofdisability is an essential aspect."1- Timothy Berners-Lee -(W3C-Direktor)Das Internet ist zu einem wichtigen Medium geworden. Sei es im Bereich derKommunikation, Informationsbeschaffung oder im E-Commerce. Der Zugangfür jedermann macht das Internet einzigartig, jedoch ist die Grenzenlosigkeit inmanchen Fällen ein Problem. Die…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Informationswissenschaften, Informationsmanagement, Note: 2,0, Hochschule Darmstadt (-), Sprache: Deutsch, Abstract: I. Einleitung"The power of the Web is in its universality. Access by everyone regardless ofdisability is an essential aspect."1- Timothy Berners-Lee -(W3C-Direktor)Das Internet ist zu einem wichtigen Medium geworden. Sei es im Bereich derKommunikation, Informationsbeschaffung oder im E-Commerce. Der Zugangfür jedermann macht das Internet einzigartig, jedoch ist die Grenzenlosigkeit inmanchen Fällen ein Problem. Die Globalisierung hat ihre Grenzen in Bezug aufdie Rechtsordnungen der einzelnen Länder, denn eine Internetpräsenz ist vonjedem Ort dieser Welt erreichbar, so das es zu unterschiedlichen Auffassungenz.B. beim Verbraucherschutz, Urheberrecht oder beim Wettbewerbsrecht kommenkann. Unsicherheit besteht vor allem im elektronischen Geschäftsverkehrwelches Recht angewendet werden soll, wenn die Parteien aus unterschiedlichenStaaten kommen. Denn nach welchen Kriterien wird bestimmt welchesRecht gilt? Für den Laien ist dies schwer zu entscheiden. Mit nur einem Klickbefindet er sich schon auf einer Internetpräsenz, deren Besitzer sich auf denKaiman Inseln aufhält. Wird für die Internetpräsenz keine länderspezifische TopLevel Domain (beispielsweise ".de" für Deutschland) verwendet, sondern einegenerische Top Level Domain, wie beispielsweise ".com", ist es schwierig dieInternetpräsenz einzuordnen. Um dem entgegen zu wirken, wurde in der EuropäischenUnion eine Vielzahl von Richtlinien verabschiedet, die bis zu einembestimmten Datum in das jeweilige nationale Recht umgesetzt werden sollte.Die Richtlinien gelten jedoch nur in 15 und nach der Ost-Erweiterung in 25 europäischenStaaten. Das Internet aber ist international und endet nicht an denGrenzen Europas. So ist es möglich, dass private oder auch kommerziell genutzteInternetpräsenzen, unbewusst gegen geltendes Recht eines anderenStaates verstoßen könnten, beispielsweise gegen Urheberrechte. Es ist jedochunmöglich und auch nicht zumutbar, das beispielsweise ein privater Betreibereiner Internetpräsenz aus Deutschland, der seine Urlaubsfotos im Internet präsentiert,die Rechtsordnung von Australien kennen muss. Bei international agierendenUnternehmen ist es zweifelsohne wichtig, dass sie die Rechtsordnungder jeweiligen Länder kennen, wenn sie mit Kunden im Ausland in Kontakt treten.