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Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Universität Bayreuth (FB Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Besteuerung von Non-Profit-Organisationen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rechtsform der Stiftung weißt im gesellschaftlichen Leben eine jahrtausendlange Geschichte auf. Bereits im Alten Ägypten gab es Stiftungen in Form von Totenkultstiftungen. Die älteste noch bestehende deutsche Stiftung ist die um 917 gegründete Bürgerspitalstiftung in Wemding.Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Rechtsform der Stiftung mit seinen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,7, Universität Bayreuth (FB Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Besteuerung von Non-Profit-Organisationen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Rechtsform der Stiftung weißt im gesellschaftlichen Leben eine jahrtausendlange Geschichte auf. Bereits im Alten Ägypten gab es Stiftungen in Form von Totenkultstiftungen. Die älteste noch bestehende deutsche Stiftung ist die um 917 gegründete Bürgerspitalstiftung in Wemding.Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Rechtsform der Stiftung mit seinen verschiedenen Ausprägungen darzustellen und die gesetzlichen Regeln für die Rechnungslegung von Stiftungen zu erläutern.Im ersten Teil der Arbeit wird der Begriff der Stiftung erklärt, um dann im zweiten Teil die unterschiedlichen Rechtsformen der rechtsfähigen und nichtsrechtsfähigen Stiftungen gegeneinander abzugrenzen. Dabei liegt das Hauptaugenmerk auf der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts, da sie mit weitem Abstand den größten Anteil der in Deutschland bestehenden rechtsfähigen Stiftungen ausmacht. Auf Sonderformen wie Familienstiftungen oder kirchliche Stiftungen wird nur am Rande eingegangen, da diese nicht für die Allgemeinheit von Bedeutung sind oder vom Kirchenrecht bestimmt sind.Im letzten Teil soll dann die Gesetzeslage zur Rechnungslegung bei Stiftungen aufgezeigt werden. Da es in der Bundesrepublik Deutschland kein einheitliches Stiftungsgesetz gibt, beschränkt sich diese Arbeit auf die Gesetzgebung im Freistaat Bayern.