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In der vorliegenden Arbeit geht es vor allem um das am 1. Januar 2002 neu in Kraft getretene Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG) und das novellierte Heimgesetz (HeimG) vom 5. November 2001. Durch die gesetzlichen Neuregelungen soll vor allem die Pflegequalität gesichert werden, wobei die Änderungen zu einer Stärkung der Patientenrechte und des Verbraucherschutzes führen sollen. Diese Arbeit will zeigen, dass die gesetzlichen Änderungen durch PQsG und HeimG anhand der strukturellen Rahmenbedingungen nicht geeignet sind, die gewünschte Pflegequalität zu sichern. Dazu werden die Struktur der…mehr

Produktbeschreibung
In der vorliegenden Arbeit geht es vor allem um das am 1. Januar 2002 neu in Kraft getretene Pflegequalitätssicherungsgesetz (PQsG) und das novellierte Heimgesetz (HeimG) vom 5. November 2001. Durch die gesetzlichen Neuregelungen soll vor allem die Pflegequalität gesichert werden, wobei die Änderungen zu einer Stärkung der Patientenrechte und des Verbraucherschutzes führen sollen. Diese Arbeit will zeigen, dass die gesetzlichen Änderungen durch PQsG und HeimG anhand der strukturellen Rahmenbedingungen nicht geeignet sind, die gewünschte Pflegequalität zu sichern.
Dazu werden die Struktur der sozialen Pflegeversicherung und der Begriff der Pflegequalität beschrieben. Weiter werden die Rechte der Pflegebedürftigen und die gesetzlichen Änderungen erörtert, um dann die wichtigsten qualitätssichernden Neuregelungen im Hinblick auf die Stärkung der Rechte von Pflegebedürftigen darstellen zu können. Zum Ende wird deutlich werden, dass aufgrund der strukturellen Rahmenbedingungen der Pflegeversicherung die Regelungsinstrumente nicht geeignet sind, die Pflegequalität in vollem Umfang zu sichern.
Autorenporträt
Petra Metzinger, Dipl.-Pfw., BscPstN., wurde 1958 in Saarbrücken geboren. Ihr Studium des internationalen Pflegemanagements schloss die Autorin im Jahr 2002 als Diplom Pflegewirtin in Bremen mit dem akademischen Grad des Diploms erfolgreich ab. Während ihres Auslandssemesters in Glasgow erwarb sie den akademischen Grad des Bachelor of Science in Professional Studies in Nursing. Sowohl vor als auch während ihres Studiums arbeitete sie im Krankenhaus, ambulanten Diensten und in Altenheimen. Diese praktischen Erfahrungen und die Freude an der juristischen Denkweise (Studium der Rechtswissenschaften 1989 ¿ 1994) führten sie zu dem Thema der Patientenrechte.