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Seit den letzten Jahren werden zunehmend Vorschriften geschaffen, welche die steuerliche Entlastung eines Steuerpflichtigen davon abhängig machen, wie der zugrunde liegende Sachverhalt im Ausland behandelt wird. Damit soll eine grenzüberschreitend unerwünschte Nicht- oder Niedrigbesteuerung korrigiert werden. Eine systematische Untersuchung dieser Korrespondenzregeln fehlt allerdings bislang. Bei näherer Betrachtung existiert nicht einmal ein gemeinsames Verständnis des Korrespondenzbegriffs.
Die Arbeit leitet daher unter einer fundierten Auseinandersetzung mit dem Schrifttum erstmals eine
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Produktbeschreibung
Seit den letzten Jahren werden zunehmend Vorschriften geschaffen, welche die steuerliche Entlastung eines Steuerpflichtigen davon abhängig machen, wie der zugrunde liegende Sachverhalt im Ausland behandelt wird. Damit soll eine grenzüberschreitend unerwünschte Nicht- oder Niedrigbesteuerung korrigiert werden. Eine systematische Untersuchung dieser Korrespondenzregeln fehlt allerdings bislang. Bei näherer Betrachtung existiert nicht einmal ein gemeinsames Verständnis des Korrespondenzbegriffs.

Die Arbeit leitet daher unter einer fundierten Auseinandersetzung mit dem Schrifttum erstmals eine generelle und abstrakte Definition des steuerlichen Korrespondenzbegriffs her und unterwirft die für eine korrespondierende Besteuerung vorgesehenen Vorschriften des deutschen Ertragsteuerrechts einem einheitlichen Analyserahmen. In dieser Detailbetrachtung werden zahlreiche Zweifelsfragen kompakt diskutiert und mit nachvollziehbaren Argumenten gelöst. Der einheitliche Aufbau zeigt darüber hinaus erhebliche Unterschiede in den verschiedenen Vorschriften auf. Im Anschluss werden deshalb allgemeine Maßstäbe für die Ausgestaltung korrespondierender Besteuerungstatbestände und Möglichkeiten für eine Vereinheitlichung sowie Weiterentwicklung der bestehenden Korrespondenzvorschriften dargestellt.

Autorenporträt
Gary Rüsch ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln.