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Seeleute verrichten ihre Dienste fernab der Heimat und auf engem Raum. Ihre Arbeits- und Lebensbedingungen bedürfen daher besonderen Schutzes. Die 'Maritime Labour Convention, 2006' führte Mindeststandards für die Arbeits- und Lebensbedingungen auf Handelsschiffen ein. Auch die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, Seeleuten die in der 'Maritime Labour Convention, 2006' festgeschriebenen Rechte zu gewähren. Die Bundesrepublik Deutschland muss sicherstellen, dass auf Schiffen, die die deutsche Flagge führen, die Mindestanforderungen ausnahmslos erfüllt werden. Dies ist jedoch nicht der…mehr

Produktbeschreibung
Seeleute verrichten ihre Dienste fernab der Heimat und auf engem Raum. Ihre Arbeits- und Lebensbedingungen bedürfen daher besonderen Schutzes. Die 'Maritime Labour Convention, 2006' führte Mindeststandards für die Arbeits- und Lebensbedingungen auf Handelsschiffen ein. Auch die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, Seeleuten die in der 'Maritime Labour Convention, 2006' festgeschriebenen Rechte zu gewähren. Die Bundesrepublik Deutschland muss sicherstellen, dass auf Schiffen, die die deutsche Flagge führen, die Mindestanforderungen ausnahmslos erfüllt werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auf deutschen Handelsschiffen und in deutschen Häfen kann Seeleuten ein Teil des international gültigen Schutzes verwehrt werden. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, wo die deutsche Umsetzung den internationalen Regeln nicht genügt, und macht Vorschläge, wie dieser völkerrechtswidrige Zustand behoben werden kann. Es ist notwendig, das deutsche Recht an die internationalen Vorgaben anzupassen.
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Rezensionen
»Die vorgelegte Arbeit, die bei Duncker & Humblot erschienen ist, ist daher nicht nur für die Wissenschaft von großem Wert, sondern kann zugleich auch als Standardkommentar zur MLC gelten, zu dem der Seearbeitsrechtler nunmehr ergänzend zu den verfügbaren Kommentaren gerne greift
und die den Vorteil bietet, nicht nur das SeeArbG sondern auch die Grundnormen der MLC darzustellen, so dass sich Schlussfolgerungen zur Anwendung der Bestimmungen des SeeArbG noch profunder begründen lassen. Das Werk sei daher jedem zur Aufnahme in die Bibliothek empfohlen, der sich in der täglichen Arbeit mit dem Seearbeitsrecht beschäftigt.« RA Othmar K. Traber, in: Transportrecht, 4/2020