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Masterarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 1,3, Hochschule Magdeburg-Stendal; Standort Magdeburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes von 1992 hat der Gesetzgeber beschlossen, in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1996 die Kassenwahlfreiheit einzuführen. Damit wurden die Grundlagen für eine wettbewerbliche Orientierung der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen, mit dem Ziel einer Effizienz- und Effektivitätssteigerung sowie einer Verbesserung der Qualität in der Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig sollte das Prinzip…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 1,3, Hochschule Magdeburg-Stendal; Standort Magdeburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes von 1992 hat der Gesetzgeber beschlossen, in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1996 die Kassenwahlfreiheit einzuführen. Damit wurden die Grundlagen für eine wettbewerbliche Orientierung der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen, mit dem Ziel einer Effizienz- und Effektivitätssteigerung sowie einer Verbesserung der Qualität in der Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig sollte das Prinzip der Solidarität gewahrt bleiben. Die Wahlfreiheit wurde daher mit dem Kontrahierungszwang und Diskriminierungsverbot verbunden. Ein wettbewerblicher Ordnungsrahmen vor dem Hintergrund des Solidaritätsprinzips erfordert Instrumente, die Wettbewerbsverzerrungen verhindern und Anreize der Krankenkassen zur Risikoselektion verringern. Aus diesem Grund wurde bereits 1994 ein finanzieller Ausgleichsmechanismus, der Risikostrukturausgleich, zwischen den Krankenkassen eingerichtet. Zentrale Funktion des Risikostrukturausgleichs ist es, den Wettbewerb und das Solidaritätsprinzip gleichermaßen zu sichern. Er hat insbesondere die Aufgabe, die Unterschiede in den Versichertenstrukturen zwischen den Versicherern zu neutralisieren, so dass die Kassen ihren Blick weg von dem Risiko der Versicherten hin zu deren Versorgung richten. Der Risikostrukturausgleich als Element der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit der Einführung des Instrumentes regelmäßig Bestandteil gesundheitspolitischer Diskussionen. Die grundsätzliche Notwendigkeit wird heute jedoch kaum noch in Frage gestellt. Die Schwerpunkte der Auseinandersetzung konzentrieren sich vielmehr auf die zweckmäßige Ausgestaltung des Finanzausgleichssystems. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Wirkungen des Risikostrukturausgleichs. Untersucht wird, inwieweit der Risikostrukturausgleich die an ihn gestellten Erwartungen erfüllt. Im Fokus steht die Analyse des Finanzausgleichssystems in seiner Ausgestaltung bis 2008. Aber auch die aktuellste Weiterentwicklung zu einem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich soll betrachtet werden.