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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,7, Georg-August-Universität Göttingen (Politik), Veranstaltung: HS: Parlamentarisches System der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Terroranschläge auf das World Trade Center und das Pentagon am 11. September 2001 rückten die internationale Sicherheit besonders gegenüber Terroristen und terroristischen Regimes auf die internationale Agenda. Nach dem Krieg gegen die Al Quaida in Afghanistan, gewann auch der Konflikt mit dem Irak neuerlich an Brisanz. Den Anschlägen folgten die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,7, Georg-August-Universität Göttingen (Politik), Veranstaltung: HS: Parlamentarisches System der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Terroranschläge auf das World Trade Center und das Pentagon am 11. September 2001 rückten die internationale Sicherheit besonders gegenüber Terroristen und terroristischen Regimes auf die internationale Agenda. Nach dem Krieg gegen die Al Quaida in Afghanistan, gewann auch der Konflikt mit dem Irak neuerlich an Brisanz. Den Anschlägen folgten die Solidaritätsbekundungen aller europäischen Staaten, die den militärischen Einsatz in Afghanistan trotz einer undurchsichtigen Beweislage bedingungslos unterstützten. Am 8.11.2002 trat die UN- Resolution 1441 in Kraft, die anknüpfend an die vorausgehenden Resolutionen, die den Irak mit Wirtschaftsembargo und politischer Isolation in Folge des Golfkrieges belegten, dem Irak „eine letzte Chance einzuräumen, seinen Abrüstungsverpflichtungen nach den einschlägigen Resolutionen des Rates nachzukommen“. Inspektionen durch Waffeninspekteure sollten überprüfen, ob der Irak gemäß seinen Verpflichtungen seine Bestände an Massenvernichtungswaffen vernichtet hatte, da einmütig von einer Gefahr für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit durch den Irak respektive durch die vermuteten Massenvernichtungswaffen und Langstreckenflugkörper des Iraks ausgegangen wurde. Gleichwohl stand man dem irakischen Volk zu, daß die territoriale Integrität und Souveränität des irakischen Volkes unberührt bleiben sollten. Abschließend „erinnert der Rat (...) daran, daß der Rat Irak wiederholt vor ernsthaften Konsequenzen gewarnt hat, wenn Irak weiter gegen seine Verpflichtungen verstößt“. Die vage Androhung „ernster Konsequenzen“, mit denen das weitere Handeln der Staatengemeinschaft bei einem Verstoß gegen die Resolution, eine weite Palette von weiteren wirtschaftlichen Sanktionen bis zu militärischem Eingreifen offenließ, führte in der Folge zu einem Disput, inwiefern diese Formulierung hinrei- chend sei, den Krieg gegen den Irak zu legitimieren. Gab es einen Automatismus der kriegerischen Intervention bei Zuwiderhandeln des Iraks? Es kam im Zuge der Inspektionen zu Schwierigkeiten, die den zeitweiligen Abzug der Waffeninspektoren nach sich zog. Diese Inkooperation des Irak stellte in den Augen der USA einen deutlichen Verstoß gegen die Resolution dar, gleichwohl die Waffe ninspekteure keine Waffenarsenale aufspüren konnte, und der Irak in Folge des internationalen Drucks vollständige Kooperation zusagte.