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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: "Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip."1 Als die Mitgliedstaaten der EG den sie begründenden…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Veranstaltung: Wirtschaftsverwaltungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: "Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip."1 Als die Mitgliedstaaten der EG den sie begründenden Vertrag und damit auch diesen Artikel beschlossen, dachte wohl in der Bundesrepublik Deutschland noch niemand über ein Zwangspfand auf Einwegverpackungen nach. Tatsächlich aber umfasst die oben zitierte Norm jede Art von vorbeugenden Maßnahmen die für den Schutz der Umwelt in der Gemeinschaft nötig sind bzw. werden. Bereits im Jahre 1975 wurde daher vom EP und dem Rat der Europäischen Union die RL 75/442/EWG beschlossen, die schon damals als Priorität "die Vermeidung von Verpackungsabfall und als weitere Hauptprinzipien die Wiederverwertung der Verpackungen, die stoffliche Verwertung und die anderen Formen der Verwertung der Verpackungsabfälle"2 vorgab. Darauf folgten die RL 85/339/EWG vom 27. Juni 1985 über Verpackungen für flüssige Lebensmittel und zuletzt die RL 94/62/EG vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die frühere Regelungen erneuerte und z.T. außer Kraft setzte. Sinn und Zweck dieser Normen war die Koordinierung und Harmonisierung der Bemühungen zum Umweltschutz unter den Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft. Insbesondere mit der RL 94/62/EG sollte "das Funktionieren des Binnenmarktes und die Verhinderung von Handelshemmnissen bzw. Wettbewerbsbeschränkungen innerhalb der EU verhindert werden."3Auf einzelstaatlicher Ebene gab es demzufolge entsprechend viele Versuche, den Umweltschutz über Normen zu regeln. In dieser Arbeit wird der deutsche Ansatz untersucht, Getränkeeinwegverpackungen mit einem Zwangspfand zu belegen. Dabei muss zuerst das Regelungskonzept der dafür entwickelten Norm (speziell 8, 9 VerpackV) untersucht werden. Im Folgenden werden die sich daraus ergebenden rechtlichen Probleme - insbesondere die Kollision der Norm mit Art. 3 GG und Art. 12 GG sowie dem Europarecht - untersucht. Außerdem werden Alternativen an- derer Staaten zum Vergleich herangezogen, um ihre Anwendbarkeit auf Deutschland zu prüfen. Eine zusammenfassende Würdigung der Ergebnisse bildet den Abschluss der Untersuchung.