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Masterarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,7, Universität Kassel (Fachbereich 07 - Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einführung und Nutzung betriebswirtschaftlicher Instrumente in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere in der Polizei, polarisiert. Zweck und Nutzen der einzelnen Controllingsysteme sind schwer zu erfassen und folgen durchaus keinem homogenen Konzept. Die vorliegende Arbeit versuchte im Jahr 2010 -erstmalig in Deutschland- ein Gesamtbild des tatsächlich praktizierten Controllings…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,7, Universität Kassel (Fachbereich 07 - Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einführung und Nutzung betriebswirtschaftlicher Instrumente in der öffentlichen Verwaltung, insbesondere in der Polizei, polarisiert. Zweck und Nutzen der einzelnen Controllingsysteme sind schwer zu erfassen und folgen durchaus keinem homogenen Konzept. Die vorliegende Arbeit versuchte im Jahr 2010 -erstmalig in Deutschland- ein Gesamtbild des tatsächlich praktizierten Controllings innerhalb der Polizeien der Länder (einschliesslich der Landeskriminalämter) sowie der Polizeien des Bundes zu skizzieren. Hierzu wurden 37 Ober- und Mittelbehörden in die Untersuchung mit einbezogen, wobei 19 Rückantworten zum Abgabetermin auswertbar untersucht werden konnten. Die Ergebnisse zeigen ein uneinheitliches Bild, lassen jedoch Tendenzen und Entwicklungsmöglichkeiten erkennen. Abgerundet wird dieses "Lagebild" durch die anonymisiert erhobenen, persönlichen Einschätzungen der Controller in den einzelnen Behörden. Schlussendlich wird modellhaft aufgezeigt, wie das Controlling in das Kooperative Führungssystem (KFS) der Polizei implementiert und vernetzt werden kann. Denn Führen im 21. Jahrhundert heisst, die polizeiliche Lage zu bewältigen sowie die eigene Behörde im Sinne einer modernen Verwaltungssteuerung zu leiten. Dies fordert ein Umdenken im Führungsverständnis der Verantwortlichen, denn reine "Truppenführer" werden mit der althergebrachten rein operativen Denkweise im politisch-administrativen System im Hier und Jetzt zunehmend scheitern. Lediglich das behutsame Umdenken sowie die Erweiterung der eigenen Lagebeurteilung im Sinne des New Public Managements und des Governance-Ansatzes werden das Oberziel eines jeglichen Verwaltungshandelns erfüllen: die Allgemeinwohlförderung.