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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der ab etwa 1970 vor allem durch das stark verbesserte Bildungs- und Informationsangebot, die schnelle Erosion alter Sozialbindungen, den wachsenden Wohlstand sowie die zunehmende Mobilität eingeleiteten „individualistischen Wende“ erwachte in vielen Bundesbürgern auch der Wunsch nach mehr politischer Partizipation. Während die deshalb im Februar 1973 vom Bundestag ins Leben gerufene Enquete-Kommission…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der ab etwa 1970 vor allem durch das stark verbesserte Bildungs- und Informationsangebot, die schnelle Erosion alter Sozialbindungen, den wachsenden Wohlstand sowie die zunehmende Mobilität eingeleiteten „individualistischen Wende“ erwachte in vielen Bundesbürgern auch der Wunsch nach mehr politischer Partizipation. Während die deshalb im Februar 1973 vom Bundestag ins Leben gerufene Enquete-Kommission „Verfassungsreform“ in ihrem Schlussbericht vom 2. Dezember 1976 noch eindringlich vor einer Aufnahme der Volksgesetzgebung ins Grundgesetz warnte, weil sie hiervon eine irreversible Schwächung der repräsentativen Demokratie befürchtete , votierte die nach der deutschen Einheit eingesetzte „Gemeinsame Verfassungskommission“ Anfang 1993 bereits mehrheitlich für die Möglichkeit von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden im Bundesstaat. Zwar scheiterten die entsprechenden Anträge am 30. Juni erwartungsgemäß an der für Grundgesetzänderungen im Parlament erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit. In den Verfassungen der meisten Bundesländer trat die direkte Demokratie nach 1990 jedoch geradezu einen sicherlich nicht zuletzt durch die basisdemokratische Revolution in der DDR („Wir sind das Volk“) begünstigten Siegeszug an. Gleichzeitig sprachen sich in Umfragen neben den Bürgern nun auch immer größere Teile der Politikeliten6 für Volksabstimmungen auf Bundesebene aus. Vor diesem Hintergrund legte die im Jahr 1998 ins Amt gewählte Bundesregierung aus SPD und B’90/Grüne dem Deutschen Bundestag am 13. März 2002 erneut einen Gesetzentwurf vor, welcher die Erweiterung des Grundgesetzartikels 82 um ein dreistufiges Volksgesetzgebungsverfahren (Volksinitiative – Volksbegehren – Volksentscheid) vorsah, aber wiederum die dazu notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Parlamentarier verfehlte. Der Streit über das Für und Wider von Volksentscheiden im Bund hält indessen an. Um eine angemessene Gewichtung der einzelnen Wortmeldungen bemüht sich jedoch nicht allein die politische Debatte. Auch die Sozialwissenschaften schenken diesem Problem seit etwa 1989/90 verstärkt Beachtung