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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 2,0, Hochschule Bremen (Gesellschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit dem Themengebiet der Verfahrenspflegschaft gemäß § 50 FGG. Naturgemäß sind an jedem Verfahren vor dem Vormundschafts- oder Familiengericht Kinder und Jugendliche beteiligt und werden zum Ausloten ihrer persönlichen Interessen und Wünsche in Bezug auf das spätere Urteil des Gerichtes von diesem in den Prozess mit einbezogen.In solchen Verfahren steht primär das vom Gesetzgeber…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 2,0, Hochschule Bremen (Gesellschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit befasst sich mit dem Themengebiet der Verfahrenspflegschaft gemäß § 50 FGG. Naturgemäß sind an jedem Verfahren vor dem Vormundschafts- oder Familiengericht Kinder und Jugendliche beteiligt und werden zum Ausloten ihrer persönlichen Interessen und Wünsche in Bezug auf das spätere Urteil des Gerichtes von diesem in den Prozess mit einbezogen.In solchen Verfahren steht primär das vom Gesetzgeber fokussierte "Wohl des Kindes" im Vordergrund. Dieses Bestreben des Staates resultiert aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG, dem sogenannten "staatlichen Wächteramt". Um dem staatlichen Anspruch jedoch gerecht zu werden muss ermittelt werden, was das Kind möchte (Kindeswille) und was die weitere körperliche, psychische und seelische Entwicklung des Kindes nicht beeinflusst beziehungsweise fördert (Kindeswohl).Der Verfahrenspfleger fungiert hier als umgangssprachlich genannter "Anwalt des Kindes" und vertritt dessen Interessen vor Gericht. Als Grundrecht des Kindes ist hier der Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht anzuführen (Art. 103 Abs. 1 GG), welches durch den Verfahrenspfleger sichergestellt werden soll (vgl. www.verfahrenespflegschaft-bag.de).Die Tätigkeit des Verfahrenspflegers kann sowohl durch einen Rechtsanwalt als auch durch einen Sozialarbeiter, Sozialpädagogen oder Personen aus ähnliche Berufen, ausgeführt werden. Verfahrenspfleger sind in der Praxis mit vielen Schwierigkeiten und Problematiken konfrontiert, welche es zu bewältigen gilt.Dies führt zu folgender Fragestellung: Welche Lösungsansätze sind denkbar um den Schwierigkeiten in der Praxis der Verfahrenspflegschaft zu begegnen? Somit wird sich die folgende Hausarbeit mit den Aufgaben und Schwierigkeiten der Verfahrenspflegschaft sowie mit notwendigen Lösungsansätzen diesbezüglich befassen.
Autorenporträt
geb. 1987 in Bremerhaven, verheiratet, 1 Sohn 2007 bis 2011: Studium der Sozialen Arbeit an der Hochschule Bremen (Fakultät für Gesellschaftswissenschaften) Schwerpunkte: Hilfen zur Erziehung & Systemische Familienberatung/Elterncoaching, akademischer Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.) 2011 bis 2012: Sozialarbeiter (B.A.) im Anerkennungsjahr in Niedersachen und Bremen Seit 01.04.2012 staatlich anerkannter Sozialarbeiter (B.A.) Zusatzqualifikationen: - Praxisanleitung für Sozialarbeiter:innen/Sozialpädagogen:innen im Anerkennungsjahr - Systemische Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - Traumapädagogik - Kinderschutzfachkraft - Systemische Paar- und Sexualberatung - Paartherapie (ACT) Teilnahme an div. Fortbildungen bei der Deutschen Gesellschaft für soziale Psychiatrie e.V. bisherige berufliche Stationen: - sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit sowie Freizeitpädagogik mit delinquenten Jugendlichen und jungen Erwachsenen (STK, VPK, TAK) - stationäre Suchttherapieeinrichtung - Sozialverwaltung im öffentlichen Dienst der Stadt Bremen - ambulant Betreutes Wohnen für psychisch erkranke junge Menschen (Sozialpsychiatrie) - ambulante Hilfen zur Erziehung, Beratung, Kinderschutz, Praxisanleitung