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In einer Pandemie, wie Covid-19 sie ausgelöst hat, kann es dazu kommen, dass nicht alle Erkrankten intensivmedizinisch behandelt werden können. Das erfordert Regeln, die Rechtssicherheit bei unvermeidbaren Auswahlentscheidungen geben. Die Prämissen, wie diese Regeln zu setzen sind, sind jedoch alles andere als eindeutig. Während im Verfassungsrecht darüber debattiert wird, ob der demokratisch legitimierte Gesetzgeber ein Triage-Gesetz verabschieden darf oder soll, sind sich Vertreter der Strafrechtswissenschaft uneins, ob der Allgemeine Teil des StGB klare Vorgaben für die Grenzen erlaubten…mehr

Produktbeschreibung
In einer Pandemie, wie Covid-19 sie ausgelöst hat, kann es dazu kommen, dass nicht alle Erkrankten intensivmedizinisch behandelt werden können. Das erfordert Regeln, die Rechtssicherheit bei unvermeidbaren Auswahlentscheidungen geben. Die Prämissen, wie diese Regeln zu setzen sind, sind jedoch alles andere als eindeutig. Während im Verfassungsrecht darüber debattiert wird, ob der demokratisch legitimierte Gesetzgeber ein Triage-Gesetz verabschieden darf oder soll, sind sich Vertreter der Strafrechtswissenschaft uneins, ob der Allgemeine Teil des StGB klare Vorgaben für die Grenzen erlaubten Verhaltens enthält. Hochumstritten ist dabei im Diskurs zwischen Medizin, Praktischer Philosophie und Rechtswissenschaft, ob auf die medizinische Erfolgsaussicht abgestellt werden soll und ob das Lebensalter ein Auswahlkriterium sein darf. Der vorliegende Sammelband bietet unterschiedlichen Positionen ein Forum und analysiert strittige Argumente.
Autorenporträt
ist Direktorin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg i.Brsg. und leitet die Abteilung Strafrecht.

ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie an der Ruhr-Universität Bochum und dort auch Direktor des Instituts für Sozial- und Gesundheitsrecht (ISGR).

ist Direktor am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg i. Brsg. und Leiter der neu gegründeten Abteilung Öffentliches Recht.