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Eine der ersten Monographien, welche die Inhalte des Novellierungsvorhabens vom Juni 2002 berücksichtigt. Neu ist die Rückbesinnung auf Normen des BGB durch die rechtsdogmatische Durchdringung des Energierechts an der wettbewerbspolitisch betrachtet zentralen Nahtstelle: dem Recht netzloser Energieversorger auf Zugang zu Versorgungsnetzen. Die Struktur der
6, 6a EnWG und der
19, 20 GWB wird dem allgemeinen Beseitigungsanspruch aus 1004 BGB untergeordnet. Gerichtet ist der Anspruch auf Beseitigung der "Störung" stets auf Zahlung eines angemessenen Entgelts Zug um Zug gegen die Einräumung
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Produktbeschreibung
Eine der ersten Monographien, welche die Inhalte des Novellierungsvorhabens vom Juni 2002 berücksichtigt. Neu ist die Rückbesinnung auf Normen des BGB durch die rechtsdogmatische Durchdringung des Energierechts an der wettbewerbspolitisch betrachtet zentralen Nahtstelle: dem Recht netzloser Energieversorger auf Zugang zu Versorgungsnetzen. Die Struktur der

6, 6a EnWG und der

19, 20 GWB wird dem allgemeinen Beseitigungsanspruch aus
1004 BGB untergeordnet. Gerichtet ist der Anspruch auf Beseitigung der "Störung" stets auf Zahlung eines angemessenen Entgelts Zug um Zug gegen die Einräumung der Nutzung. Das im Energierecht tradierte Beharren auf den antiquierten Formen faktischer Verträge wird damit obsolet. Die wertungsmäßige Angleichung der energie- mit den kartellrechtlichen Maßstäben, insbesondere hinsichtlich der dogmatischen Einordnung als gesetzlicher Anspruch wie der Berechnung der Netznutzungsentgelte nach einem wettbewerbsanalogen Sollkostenmaßstab sind in dieser Ausführlichkeit neu.
Autorenporträt
Dr. Katharina Vera Boesche ist wissenschaftliche Assistentin am Institut für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Energierecht an der Freien Universität Berlin.