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Zu den wichtigsten Neuerungen der LPO 2018 zählen die erstmalige Definition des Begriffs "Amateur", die Änderung der Leistungsklasse Null (LK 0) in LK 7 sowie die Einführung der Altersklasse Children (U14). Angegangen wird auch das Problem der Startplatzbegrenzung.
Die LPO regelt die Durchführung von Leistungsprüfungen zur Förderung des Reit-, Fahr- und Voltigiersports, der deut-schen Pferdezucht und der Pferdehaltung. Sie ist verbindlich für alle in der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) zusammen-geschlossenen natürlichen und juristischen Personen, die Leistungsprüfungen oder…mehr

Produktbeschreibung
Zu den wichtigsten Neuerungen der LPO 2018 zählen die erstmalige Definition des Begriffs "Amateur", die Änderung der Leistungsklasse Null (LK 0) in LK 7 sowie die Einführung der Altersklasse Children (U14). Angegangen wird auch das Problem der Startplatzbegrenzung.

Die LPO regelt die Durchführung von Leistungsprüfungen zur Förderung des Reit-, Fahr- und Voltigiersports, der deut-schen Pferdezucht und der Pferdehaltung. Sie ist verbindlich für alle in der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) zusammen-geschlossenen natürlichen und juristischen Personen, die Leistungsprüfungen oder Pferdeleistungsprüfungen vorbereiten, durchführen, beaufsichtigen sowie daran teilnehmen.

Neu in der LPO 2018

Startplatzbegrenzung nur noch mit zusätzlichen Handicaps erlaubt
Ab 2018 sind "Leistungsprüfungen mit Maximalzahlen der zulässigen Nennungen" mit mindestens zwei Handicaps auszuschreiben, einem räumlichen (z.B. Regionalverband) sowie einem weiteren Handicap (z.B. Vorerfolge). Außerdem dürfen Reiter je Veranstaltungstag maximal für zwei Turniere gleichzeitig Prüfungen mit Startplatzbegrenzung nennen.

Ausrüstungsbeschränkungen
Änderungen gab es auch bei der Ausrüstung von Pferden. So ist in der Disziplin Springen die Verwendung einer belie-bigen Zäumung sowie eines Schlaufzügels auf dem Vorbereitungsplatz nur noch ab Klasse M zulässig. Weiterhin enthält die LPO 2018 eine Klarstellung hinsichtlich der Verschnallung des Reithalfters. Erstmals wird genau erläutert, worauf es ankommt: "Das Reithalfter soll leicht anliegen und darf weder die Atmung beeinträchtigen, noch die Maultätigkeit (Kauen) des Pferdes unterbinden". Auch bei den Gamaschen gibt eine Änderung. Mit dem Betreten des Vorbereitungsplatzes darf die Ausrüstung an den Pferdebeinen grundsätzlich nicht mehr verändert werden beziehungsweise muss eine Änderung dem aufsichtsführenden Richter angezeigt werden.

Diverse neue Springprüfungen und mehr
Auch in den einzelnen Disziplinen stehen ab 2018 Neuerungen an.So dürfen in der Dressur dann auch M-Prüfungen für sechs- bis achtjährige Pferde sowie S-Prüfungen für sieben- bis achtjährige Pferde sowie für alle Pferde in Dressurei-terprüfungen der Klasse M auf Trense ausgeschrieben werden, außerdem müssen Qualifikations- und Finalprüfungen nicht zwangsläufig auf dem gleichen Turnier stattfinden. Im Springen wird es neue Prüfungsformen geben, die Stil-Spring-LP mit Zeitpunkten, das Springen mit steigenden Anforderungen, die Spring-LP mit Mindeststilnote, die Springprüfung mit Geländehindernissen sowie die bislang nur von den Bundeschampionaten bekannte Springpferdeprüfung Klasse M für sechs- und siebenjährige Pferde.

Aufsicht Vorbereitungsplatz intensiviert
Durfte ein Richter bisher zwei benachbarte Vorbereitungsplätze beobachten, muss ab 2018 für jeden Platz ein eigener Richter eingeteilt werden.

Aus dem Inhalt:
- Allgemeine und besondere Bestimmungen im Pferdeleistungssport - Rechtsordnung - Durchführungsbestimmungen