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Die Arbeit widmet sich einem bisher von der deutschen rechtswissenschaftlichen Literatur nahezu gänzlich übersehenen Thema - der Überwachung lokaler Funknetzwerke. Auf einer Untersuchung aufbauend, welche den Vorgang auch unter Realbedingungen untersucht und testet, versucht sie die tatsächlich in der Praxis auftretenden Konstellationen für eine rechtliche Bewertung zugänglich zu machen. Die Feststellung, dass sich mittels der Uberwachung lokaler Funknetzwerke auch eine Überwachung auf dem klassischen Ubertragungsweg realisieren lässt, tritt damit einer verbreiteten Ansicht entgegen, dass der…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit widmet sich einem bisher von der deutschen rechtswissenschaftlichen Literatur nahezu gänzlich übersehenen Thema - der Überwachung lokaler Funknetzwerke. Auf einer Untersuchung aufbauend, welche den Vorgang auch unter Realbedingungen untersucht und testet, versucht sie die tatsächlich in der Praxis auftretenden Konstellationen für eine rechtliche Bewertung zugänglich zu machen. Die Feststellung, dass sich mittels der Uberwachung lokaler Funknetzwerke auch eine Überwachung auf dem klassischen Ubertragungsweg realisieren lässt, tritt damit einer verbreiteten Ansicht entgegen, dass der sog. »Staatstrojaner« das allein selig machende Mittel moderner Telekommunikationsüberwachung sei.

Auf rechtlicher Ebene untersucht die Arbeit, wie sich die verschiedenen (Teil-)Maßnahmen mit der geltenden Strafprozessordnung in Einklang bringen lassen. Sie kommt u.a. zu dem Schluss, dass vor dem 24.08.2017 durchgeführte Maßnahmen des »WLAN-Catchings« u.U. strafprozessual nicht zulässig waren und der mit Wirkung vom 24.08.2017 neu eingeführte § 100a I S. 2 StPO der verfassungskonformen Auslegung bedarf.
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Rezensionen
»Der Ertrag dieser - übrigens glänzend geschriebenen - Arbeit reicht über diese Detailergebnisse aber wohl noch weit hinaus, denn ihre durchweg technisch wie juristisch fundierte Begründung ist für die allgemeine Dogmatik der hier herangezogenen strafprozessualen Eingriffsgrundlagen ebenso verwertbar wie für das künftige Verständnis des einschlägigen Verfassungsrechts. Nicht zuletzt vermittelt sie vielleicht eine Ahnung davon, wie viel einer (Straf-)Rechtswissenschaft entginge, die sich zu derart intensiver Auseinandersetzung mit den informationstechnischen Realitäten ihrer Gegenwart nicht verstehen wollte.« Prof. Dr. Andreas Popp, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 4/2021

»Würdigt man die Arbeit von Ulbrich insgesamt, so kommt ihr das grosse Verdienst zu, die strafprozessuale WLAN-Überwachung in interdisziplinärer Weise juristisch und unter Einbezug einer Vielzahl technischer Kenntnisse gründlich untersucht zu haben. Die von ihm sorgfältig herausgearbeiteten technischen Grundlagen bilden eine Basis, an der kein Ansatz zur juristischen Bewältigung mehr vorbeilkommt, und zwar gleich ob de lege lata oder de lege ferenda. Vom Boden dieses abgesicherten technischen Fundaments aus gelingen ihm fast durchweg überzeugende Lösungsansätze zu den drängendsten Rechtsfragen. Aus einer innovativen Idee folgt so dogmatische Klarheit. Mehr kann man von einer Dissertation kaum erwarten.« Prof. Dr. Pierre Hauck, in: Schweizerisch Zeitschrift für Strafrecht (Stämpfli Verlag), Bd. 138, Heft 4/2020…mehr