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Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) GKV-Spitzenverband Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH)
Um die gesetzlich vorgegebene leistungsgerechte Vergütung der Krankenhäuser zu ermöglichen, ist es unerlässlich, dass vergleichbare Krankenhausfälle auch derselben DRG zugeordnet werden. Kodierrichtlinien regeln und unterstützen diesen Prozess, um möglichst auch in schwierigen Fällen eine eindeutige Verschlüsselung zu ermöglichen. Die Deutschen Kodierrichtlinien werden in jedem Jahr basierend auf den aktuellen Versionen der…mehr

Produktbeschreibung
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
GKV-Spitzenverband
Verband der privaten Krankenversicherung (PKV)
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH)

Um die gesetzlich vorgegebene leistungsgerechte Vergütung der Krankenhäuser zu ermöglichen, ist es unerlässlich, dass vergleichbare Krankenhausfälle auch derselben DRG zugeordnet werden. Kodierrichtlinien regeln und unterstützen diesen Prozess, um möglichst auch in schwierigen Fällen eine eindeutige Verschlüsselung zu ermöglichen. Die Deutschen Kodierrichtlinien werden in jedem Jahr basierend auf den aktuellen Versionen der ICD-10-GM und des OPS sowie der G-DRG-Klassifikation von den Selbstverwaltungspartnern (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) sowie dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) aktualisiert.
Autorenporträt
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH unterstützt die Vertragspartner der Selbstverwaltung und die von ihnen gebildeten Gremien bei der gesetzlich vorgeschriebenen Einführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des DRG-Systems auf der Grundlage des
17b KHG.