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Unter der sog. Expertenhaftung wird die Haftung von Sachverständigen gegenüber Nichtvertragspartnern verstanden. Benjamin Büttner beschränkt seine Untersuchung auf die Betrachtung der Haftungsfolgen von fahrlässig verursachten reinen Vermögensschäden. Die rechtliche Bewältigung solcher Schäden wirft besondere Probleme auf, die die deutsche Rechtsprechung veranlasst haben, dem Vertrag zwischen dem Sachverständigem und seinem Auftraggeber Schutzwirkung zugunsten Dritter beizulegen. Nach der Herausbildung von Fallgruppen beleuchtet der Autor das Schuldverhältnis zwischen dem Experten und dem…mehr

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Produktbeschreibung
Unter der sog. Expertenhaftung wird die Haftung von Sachverständigen gegenüber Nichtvertragspartnern verstanden. Benjamin Büttner beschränkt seine Untersuchung auf die Betrachtung der Haftungsfolgen von fahrlässig verursachten reinen Vermögensschäden. Die rechtliche Bewältigung solcher Schäden wirft besondere Probleme auf, die die deutsche Rechtsprechung veranlasst haben, dem Vertrag zwischen dem Sachverständigem und seinem Auftraggeber Schutzwirkung zugunsten Dritter beizulegen. Nach der Herausbildung von Fallgruppen beleuchtet der Autor das Schuldverhältnis zwischen dem Experten und dem Dritten in seinen einzelnen Aspekten: Hierzu gehören die Ermittlung des ersatzberechtigten Personenkreises und der hierfür notwendigen Kriterien und maßgeblichen Rechtsverhältnisse. Außerdem wird der Frage nach der Subsidiarität der Haftung und der Beachtlichkeit möglicher Einwendungen des Experten nachgegangen. Es werden Leistungsinhalt und Sorgfaltsstandards bestimmt, die der Experte zu beachten hat. Der Autor erörtert Möglichkeiten, rechtsgestalterisch auf das Schuldverhältnis einzuwirken, und stellt grundlegende Rückgriffstechniken dar. Neben einem internationalprivatrechtlichen Exkurs ordnet er die Expertenhaftung in das tradierte Rechtssystem ein und stellt abschließend einen zusammenfassenden, eigenen Lösungsversuch vor. Seine Ergebnisse gewinnt der Autor nicht ausschließlich durch eine Untersuchung der deutschen Rechtsordnung, sondern insbesondere unter Rückgriff auf das englische common law. Vereinzelt berücksichtigt er auch Rechtsprechung und Schrifttum aus dem US-amerikanischen, österreichischen und schweizerischen Rechtsraum. Geboren 1977; Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg; 2006 Promotion; Referendar am Landgericht Darmstadt.

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