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Kapitalmärkte werden immer internationaler. Doch nach welchem Recht werden die Ansprüche von Anlegern bestimmt, die durch fehlerhafte Kapitalmarktinformationen geschädigt wurden? Andreas Engel untersucht diese kollisionsrechtliche Frage und vergleicht, welcher Methodik und welcher Anknüpfungskriterien sich Gerichte in den USA und in der EU hierfür bedienen. Dabei wird deutlich, dass weder die Rechtsprechung des US-amerikanischen Supreme Court ( Morrison v. National Australia Bank) noch die europäische Rom II-Verordnung zu hinreichender Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit führen. Das…mehr

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Produktbeschreibung
Kapitalmärkte werden immer internationaler. Doch nach welchem Recht werden die Ansprüche von Anlegern bestimmt, die durch fehlerhafte Kapitalmarktinformationen geschädigt wurden? Andreas Engel untersucht diese kollisionsrechtliche Frage und vergleicht, welcher Methodik und welcher Anknüpfungskriterien sich Gerichte in den USA und in der EU hierfür bedienen. Dabei wird deutlich, dass weder die Rechtsprechung des US-amerikanischen Supreme Court ( Morrison v. National Australia Bank) noch die europäische Rom II-Verordnung zu hinreichender Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit führen. Das gefährdet sämtliche Ziele beider Kollisionsrechte. Streitigkeiten können nicht effizient beigelegt werden; Anleger und Markt sind nicht hinreichend geschützt. Abschließend legt der Autor einen Reformvorschlag vor, mit dem sich diese Defizite jedoch beheben lassen. Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaften in München, Oxford und an der Yale Law School (LL.M.); wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht; 2018 Promotion; seit 2019 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover.

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Autorenporträt
Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaften in München, Oxford und an der Yale Law School (LL.M.); wissenschaftlicher Assistent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht; 2018 Promotion; seit 2019 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik, Leibniz Universität Hannover.