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Finanzbetrug und Wirtschaftskriminalität verursachen jährlich erhebliche materielle Schäden und zum Teil den Verlust des Ansehens und der Reputation. Die Verhinderung und Bekämpfung derartiger Straftaten ist daher eine eminent wichtige Aufgabe für die Institute. Nach Paragraph 25h Abs. 1 KWG sind Banken verpflichtet, durch die Schaffung angemessener geschäfts- und kundenbezogener Sicherungssysteme sowie Kontrollen neben Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch sonstige strafbare Handlungen zu verhindern.
Die 2., aktualisierte Auflage des Buches schafft zunächst einen Gesamtüberblick über
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Produktbeschreibung
Finanzbetrug und Wirtschaftskriminalität verursachen jährlich erhebliche materielle Schäden und zum Teil den Verlust des Ansehens und der Reputation. Die Verhinderung und Bekämpfung derartiger Straftaten ist daher eine eminent wichtige Aufgabe für die Institute. Nach Paragraph 25h Abs. 1 KWG sind Banken verpflichtet, durch die Schaffung angemessener geschäfts- und kundenbezogener Sicherungssysteme sowie Kontrollen neben Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch sonstige strafbare Handlungen zu verhindern.

Die 2., aktualisierte Auflage des Buches schafft zunächst einen Gesamtüberblick über die Thematik der "Kriminalitätsbekämpfung" und ihre Bedeutung in der Finanzbranche. Leserinnen und Leser erhalten zahlreiche Beispiele und konkrete Umsetzungshinweise zu den einzelnen organisatorischen Pflichten zur "Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen" und können so, zugeschnitten auf die spezifischen Bedürfnisse ihrer Institute, den Vorgaben des Gesetzes nachkommen, die richtigen Präventionsmaßnahmen festlegen und Ermittlungen erfolgreich unterstützen.
Autorenporträt
Dr. Dirk Scherp ist Rechtsanwalt in einer international aufgestellten Kanzlei. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bankaufsichtsrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Compliance. Er verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Betrugsprävention und Geldwäschebekämpfung durch frühere Tätigkeiten in der Justiz und Lehrtätigkeit an einer Verwaltungs-Fachhochschule sowie als Konzerngeldwäschebeauftragter der Dresdner Bank AG.