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20 Jahre nach dem Beitritt Deutschlands zu den Vereinten Nationen ist noch immer umstritten, ob das Grundgesetz einen Einsatz deutscher Soldaten im Rahmen der Weltorganisation zuläßt. Um so bemerkenswerter ist, daß auf die präzise verfassungsjuristische Erörterung dieser Frage nur verhältnismäßig wenig Mühe verwandt worden ist. Diesem Umstand trägt die vorliegende Arbeit Rechnung. Mit strikter Rechtsbezogenheit, methodischer Genauigkeit und überzeugender Argumentation werden in der Studie die maßgeblichen Verfassungslinien untersucht. Im Ergebnis wird nachgewiesen, daß der Außeneinsatz…mehr

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Produktbeschreibung
20 Jahre nach dem Beitritt Deutschlands zu den Vereinten Nationen ist noch immer umstritten, ob das Grundgesetz einen Einsatz deutscher Soldaten im Rahmen der Weltorganisation zuläßt. Um so bemerkenswerter ist, daß auf die präzise verfassungsjuristische Erörterung dieser Frage nur verhältnismäßig wenig Mühe verwandt worden ist. Diesem Umstand trägt die vorliegende Arbeit Rechnung. Mit strikter Rechtsbezogenheit, methodischer Genauigkeit und überzeugender Argumentation werden in der Studie die maßgeblichen Verfassungslinien untersucht. Im Ergebnis wird nachgewiesen, daß der Außeneinsatz deutscher Streitkräfte auf die Landesverteidigung beschränkt ist. Auf die Frage, welche Leistungen Deutschland bereit und in der Lage sein wird, innerhalb der Staatenwelt in einer Zeit zu erbringen, in der die Stärkung kollektiver Sicherheit besonders gefordert ist, gibt das GG hingegen Antworten, die noch aus der Zeit vor dem Beitritt zu den Vereinten Nationen stammen.
Autorenporträt
Der Autor: Biner Kurt Wenkholm Bähr wurde 1964 in Kiel geboren. Von 1984 bis 1987 Betriebswirtschaftsstudium an der Wirtschaftsakademie Kiel i.V.m. einer Lehre bei einer Kieler Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Anschließend Studium der Rechtswissenschaften in Passau. Erste Juristische Staatsprüfung 1992. Während der Promotion bei Prof. Dr. Schmidt-Jortzig, Kiel, Lehrbeauftragter an der Uni Rostock bei Prof. Dr. von Münch, Hamburg. Seit 1993 Referendar im Bezirk des Hanseatischen OLG in Hamburg.