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Das Buch ist für zwei historische Bereiche von besonderem Interesse: für die bayerische Landesgeschichte und für die Geschichte des Parlamentarismus. Nach der bayerischen Verfassung von 1818 bestand die Volksvertretung in Bayern aus zwei Kammern. Nur die Mitglieder der Zweiten Kammer wurden gewählt, und zwar in fünf Wahlklassen. Es gab Abgeordnete des Gerichtsherrenadels, der Universitäten, der Pfarrgeistlichkeit, des städtisch-gewerblichen Bürgertums und des ländlichen Grundbesitzes.
Josef Leeb behandelt im wesentlichen drei Themenkomplexe. Er erläutert erstens die allgemeinen
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Produktbeschreibung
Das Buch ist für zwei historische Bereiche von besonderem Interesse: für die bayerische Landesgeschichte und für die Geschichte des Parlamentarismus. Nach der bayerischen Verfassung von 1818 bestand die Volksvertretung in Bayern aus zwei Kammern. Nur die Mitglieder der Zweiten Kammer wurden gewählt, und zwar in fünf Wahlklassen. Es gab Abgeordnete des Gerichtsherrenadels, der Universitäten, der Pfarrgeistlichkeit, des städtisch-gewerblichen Bürgertums und des ländlichen Grundbesitzes.
Josef Leeb behandelt im wesentlichen drei Themenkomplexe. Er erläutert erstens die allgemeinen Wahlrechtsbestimmungen, die für alle Wahlklassen galten, und die komplizierten Regelungen für jede einzelne Klasse.
Zweitens analysiert er, nach Wahlklassen getrennt, Vollzug und Resultate der sechs Wahlen von 1818 bis 1848 und legt in vielen Tabellen eine Wahlstatistik vor.
Und er erörtert drittens die Möglichkeiten der Regierung, auf die Wahlen und auf die Zusammensetzung der Zweiten Kammer einzuwirken. Die Untersuchung ist umfassend angelegt, dies und die Sorgfalt der Materialerschließung machen das Buch zu einer Grundlagenarbeit. Auch ein Verzeichnis aller Abgeordneter mit Kurzbiographien trägt dazu bei.
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