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Das neue Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs, tritt am 1.9.2009 - zusammen mit dem neuen FamFG - in Kraft. Damit wird der Versorgungsausgleich vollständig und umfassend reformiert. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört u.a.:
- Der bisherige Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung mit der Notwendigkeit der Vergleichbarmachung aller Anrechte wird durch ein neues System ersetzt, in dem sämtliche Versorgungsanrechte grundsätzlich intern geteilt werden;
- jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht wird gesondert im jeweiligen Versorgungssystem bei der
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Produktbeschreibung
Das neue Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs, tritt am 1.9.2009 - zusammen mit dem neuen FamFG - in Kraft. Damit wird der Versorgungsausgleich vollständig und umfassend reformiert. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört u.a.:

- Der bisherige Einmalausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung mit der Notwendigkeit der Vergleichbarmachung aller Anrechte wird durch ein neues System ersetzt, in dem sämtliche Versorgungsanrechte grundsätzlich intern geteilt werden;
- jedes in der Ehe aufgebaute Versorgungsanrecht wird gesondert im jeweiligen Versorgungssystem bei der Scheidung vollständig geteilt;
- kein Versorgungsausgleich bei einer Ehezeit bis zu drei Jahren, sofern nicht einer der Ehegatten die Durchführung beantragt;
- nachträgliche Ausgleichs- und Abänderungsverfahren werden weitgehend entbehrlich.

Die 5. Auflage des vorliegenden Standardwerks zum Versorgungsausgleich erläutert die neuen Regelungen eingehend und anschaulich mit zahlreichen Berechnungsbeispielen, graphischen Schaubildern und Checklisten für die Praxis.
Autorenporträt
Helmut Borth ist Präsident des Amtsgerichts Stuttgart a.D. und bekannt durch zahlreiche Veröffentlichungen, insbesondere zur Reform des Versorgungsausgleichs. Als Sachverständiger im Rechtsausschuss war er an der Entwicklung der nunmehr Gesetz gewordenen Regelungen beteiligt.