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  • Buch mit Leinen-Einband

Mit der GBO befasste Praktiker schätzen diesen Kommentar als systematischen Wegweiser durch dieses schwierige Rechtsgebiet. Wer sich rasch und genau informieren möchte, benötigt dieses überall gebräuchliche und hervorragend bearbeitete Standardwerk.
Im Vordergrund steht die Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zur Grundbuchfähigkeit der BGB-Gesellschaft, deren grundbuchmäßige Behandlung nach wie vor ungeklärt ist. Außerdem sind Gegenstand der Neuauflage die zunächst vom BGH und sodann vom Gesetzgeber bejahte Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und weiterer Änderungen…mehr

Produktbeschreibung
Mit der GBO befasste Praktiker schätzen diesen Kommentar als systematischen Wegweiser durch dieses schwierige Rechtsgebiet. Wer sich rasch und genau informieren möchte, benötigt dieses überall gebräuchliche und hervorragend bearbeitete Standardwerk.

Im Vordergrund steht die Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zur Grundbuchfähigkeit der BGB-Gesellschaft, deren grundbuchmäßige Behandlung nach wie vor ungeklärt ist. Außerdem sind Gegenstand der Neuauflage die zunächst vom BGH und sodann vom Gesetzgeber bejahte Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und weiterer Änderungen des WEG.

Ferner sind zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen eingearbeitet, insbesondere solche des BGH, z.B.
- zur Notwendigkeit der Angabe eines Höchstzinssatzes bei einem gleitenden Zinssatz in Abhängigkeit vom Basiszinssatz,
- zu den Auswirkungen der insolvenzrechtlichen Rückschlagsperre auf eine Zwangshypothek,
- zum Schadensersatz bei ungerechtfertigter Löschung eines Vorkaufsrechts,
- zur Amtshaftung bei vermeidbarer Verzögerung einer Grundbucheintragung,
- zur Eintragung eines Nacherbenvermerks bei Beerbung eines Gesamthandsberechtigten, und
- zum Verzicht auf das Miteigentum oder das Wohnungseigentum.

Rezension:
"(...) Aktuell, mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen und dennoch knapp gehalten - diese Vorteile des Demharter charakterisieren auch die Neuauflage."
Christian Hertel, in: DNotI-Report 4/2002

"(...) Die Neuauflage hat die obergerichtliche Rechtsprechung komplett erfasst (...) Ebenfalls eingearbeitet wurden die Neuauflagen des 'Meikel' und des 'KEHE' sowie der neue Grundbuchkommentar von Bauer/von Oefele. Die 23. Neuauflage bringt den Kommentar insgesamt auf den Stand vom 1.10.1999. Mit dem Demharter, GBO, ist der Rechtsanwender für das Grundbuchrecht 2000 bestens gerüstet."
Dipl.-Rpfl. Udo Hintzen, Bad Münstereifel in Der deutsche Rechtspfleger 06/00

"(...) Alles in allem ist die Neuauflage eine gelungene Fortführung des bewährten Grundbuchkommentars. Wer sich rasch anhand der Rechtsprechung zu Fragen des Grundbuchrechts orientieren will, kommt am ,Palandt des Grundbuchrechts' (Herrmann MittBayNot 1995, 193) nicht vorbei."
Dr. Johann Frank, Notar, Augsburg, in: MittBayNot 04/00

"(...) Die Tendenz der Gesamtwürdigung der Neuauflage kann nicht zweifelhaft sein: Demharter beweist mit seiner Kommentierung eines schwierigen Rechtsgebiets in eindrucksvoller Weise, dass wissenschaftliche Durchdringung und praktische Brauchbarkeit zwei Seiten derselben Medaille sind."
Professor Dr. Herbert Roth, Heidelberg, in: NJW 31/00

"(...) Wer mit dem Grundbuchrecht zu tun hat, arbeitet auch mit dem Demharter. Ohne geht es nicht."
Udo Hintzen, in: Der Deutsche Rechtspfleger 2002, Heft 4, zur 24. Auflage

"(...) Schnell und präzis führt Demharter in ein Rechtsgebiet ein, das kaum ein jüngerer Jurist kennen gelernt hat, ehe er es praktisch anwenden muss."
In: Deutscher Richterbund - Landesverband Berlin 1/2002, zur 24. Auflage

"(... ) Zur stets griffbereiten Bibliotheksausstattung jeden Notars zählt also neben der aktuellen Auflage de 'Schöner/Stöber' auch die soeben erschienene Neuausgabe des 'Demharter'. Am derzeit aktuellsten grundbuchrechtlichen Standardwerk führt zu Recht kein Weg vorbei."
Notarassessor Alexander Krafka, Würzburg, in: MittBayNot, 02/2002, zur 24. Auflage 2002

"(...) Zusammenfassend kann gesagt werden: Er gibt keinen aktuelleren Kommentar zur Grundordnung als den 'Demharter'. Auf dem zur Verfügung stehenden Platz eines Kurzkommentars kann man die GBO nicht besser kommentieren, was bei dem Autor nicht verwundert, der Richter des BayObLG ist, dem 'führenden Gericht' auf dem Gebiet des Grundbuchrechts. (...)"
Prof. Roland Böttcher, Berlin, in: Das Juristische Büro, 05/2002, zur 24. Auflage

"(...) Alles in allem wird das Werk wieder einmal den Anforderungen der mit dem Grundbuchrecht befassten Bearbeiter mehr als nur gerecht und bietet eine unverzichtbare Hilfe."
In: Reno-Report, 02/2002, zur 24. Auflage 2002

"(...) unübertroffen in der Aktualität und Prägnanz der Darstellung des gesamten Grundbuchrechts. (...) Vom Antrag über die inhaltliche Prüfung zur Eintragung und Kostenrechnung: der Demharter deckt das gesamte Spektrum der grundbuchrechtlichen Praxis ab und ist deshalb unverzichtbar für jeden, der sich mit grundbuchrechtlichen Fragen beschäftigt. Absolut 'eurotauglich', findet man auch in der 24. Aufl. alle 'Meilensteine' der grundbuchrechtlichen Literatur und Rechtsprechung. Es ist dem Autor gelungen, das hohe Niveau der Vorauflage nicht nur halten, sondern an einigen Stellen sogar noch zu verbessern."
Harald Wilsch, in: FgPrax 2002, Heft 3, zur 24. Auflage

"Der als Band 8 in der Reihe Beck´scher Kurz-Kommentare erschienene Demharter dürfte sich vermutlich nicht nur in der Handbibliothek jedes Notars und Grundbuchbeamten befinden, sondern dort auch reger Nutzung und allgemeiner Wertschätzung erfreuen. Als zuverlässiges Nachschlagewerk zu Fragen des Grundbuchverfahrens- und Immobiliarsachenrechts ist er aus der täglichen Praxis schlicht nicht wegzudenken."
Frank Mauch, in: Die Justiz 5/2002, zur 24. Auflage

"(...) Klarheit und Übersichtlichkeit sind vorbildlich. (...) Wer nur auf solchem Niveau Anmerkungen findet, drückt aus, dass er ein höchst gründliches und kompetentes Werk in Händen hält. Meine Vorfreude war nicht umsonst. Der neue Demharter lohnt.
Notar Dr. Heinrich Kreuzer, in: NJW 2002, Heft 29, zur 24. Auflage

"(...) Insgesamt ist der Kommentar in der Neuauflage als übersichtliches und umfassendes Nachschlagewerk für alle Bankpraktiker zu empfehlen, die in ihrer täglichen Arbeit Berührungspunkte mit dem Grundbuchrecht haben."
In: Bankinformation, 04/ 2003, zur 24. Auflage
Autorenporträt
Johann N. Demharter, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., ist unstreitig der bedeutendste Experte des Grundbuchrechts in Deutschland. Er ist seit acht Auflagen als Autor für diesen Kommentar tätig, hat Hunderte von Aufsätzen veröffentlicht und Urteilsanmerkungen verfasst. Demharter ist außerdem Mitherausgeber und Mitschriftleiter der Zeitschrift FGPrax sowie Mitherausgeber der Zeitschrift ZWE.