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Mit der GBO befasste Praktiker schätzen diesen Kommentar als systematischen Wegweiser durch dieses schwierige Rechtsgebiet. Wer sich rasch und genau informieren möchte, benötigt dieses überall gebräuchliche und hervorragend bearbeitete Standardwerk.
- praxisorientiert
- vollständige Einarbeitung der Rechtsprechung
- Berücksichtigung von Randgebeiten, z. B. Wohnungseigentum im Grundbuch
In dieser wesentlich überarbeiteten Auflage waren zwei im Grundbuchrecht bedeutsame Reformvorhaben zu berücksichtigen:
- Zum einen die zum 1.9.2009 in Kraft tretende große Reform in der
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Produktbeschreibung
Mit der GBO befasste Praktiker schätzen diesen Kommentar als systematischen Wegweiser durch dieses schwierige Rechtsgebiet. Wer sich rasch und genau informieren möchte, benötigt dieses überall gebräuchliche und hervorragend bearbeitete Standardwerk.
- praxisorientiert
- vollständige Einarbeitung der Rechtsprechung
- Berücksichtigung von Randgebeiten, z. B. Wohnungseigentum im Grundbuch

In dieser wesentlich überarbeiteten Auflage waren zwei im Grundbuchrecht bedeutsame Reformvorhaben zu berücksichtigen:

- Zum einen die zum 1.9.2009 in Kraft tretende große Reform in der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Art. 36
des FGG-Reformgesetzes vom 17.12.2008 brachte 15 Änderungen der Grundbuchordnung, darunter
eine Neufassung des zentralen § 78 GBO. Sämliche bisher auf das FGG lautenden
- Verweisungen und Bezugnahmen im Kommentar mussten auf die neue Paragraphenfolge des FamFG
umgestellt werden.
- Voraussichtlich zum Jahreswechsel wird ferner das Gesetz über den elektronischen Rechtsverkehr und
die elektronische Akte im Grundbuch in Kraft treten. Auch hierdurch wird die GBO an zahlreichen Stellen
geändert und dem modernen elektronischen Rechtsverkehr angepasst.
- Der inhaltliche Schwerpunkt der Neuauflage liegt daher in der Erstkommentierung der §§ 135 - 141
n.F., dem neu eingefügten Achten Abschnitt der Grundbuchordnung

Autorenporträt
Johann N. Demharter, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., ist unstreitig der bedeutendste Experte des Grundbuchrechts in Deutschland. Er ist seit elf Auflagen als alleiniger Autor für diesen Kommentar tätig, hat Hunderte von Aufsätzen und Urteilsanmerkungen verfasst. Demharter ist außerdem Mitherausgeber der Zeitschrifen FGPrax und ZWE.