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Gilt das Verbot der Folter absolut? Oder darf der Staat Folter als ultima ratio anwenden, um schwere Verbrechen wie Terroranschläge oder Entführungen zu verhindern? Die zentrale deontologische Begründungsfigur für ein absolutes Folterverbot besteht in dem Verweis auf das Prinzip der Menschenwürde. Im Rahmen dieses Buches wird dieser Begründungsansatz sowohl normenlogisch wie auch inhaltlich analysiert und auf seine Konsistenz hin überprüft. Es zeigt sich, dass in den spezifischen Fallkonstellationen von Rettungsfolterszenarien das Prinzip der Menschenwürde einen deontischen Widerspruch…mehr

Produktbeschreibung
Gilt das Verbot der Folter absolut? Oder darf der Staat Folter als ultima ratio anwenden, um schwere Verbrechen wie Terroranschläge oder Entführungen zu verhindern? Die zentrale deontologische Begründungsfigur für ein absolutes Folterverbot besteht in dem Verweis auf das Prinzip der Menschenwürde. Im Rahmen dieses Buches wird dieser Begründungsansatz sowohl normenlogisch wie auch inhaltlich analysiert und auf seine Konsistenz hin überprüft. Es zeigt sich, dass in den spezifischen Fallkonstellationen von Rettungsfolterszenarien das Prinzip der Menschenwürde einen deontischen Widerspruch erzeugt, der keine eindeutige Handlungsorientierung bietet. Man kommt nicht umhin einzugestehen, dass sowohl die Realisierung wie auch die Unterlassung von Folter durch dasselbe oberste Prinzip der Menschenwürde geboten wird. Darüber hinaus ist das Dogma einer absoluten Menschenwürde mit den weitgehenden rechtlichen Befugnissen über den Einsatz staatlicher Zwangsmaßnahmen kaum in Einklang zu bringen. In Auseinandersetzung mit Beispielfällen polizeilicher Praxis wird daher ein Stufenmodell der Menschenwürde vorgeschlagen, das eine transparente Entscheidungsfindung im Falle von Würde-gegen-Würde-Konflikten ermöglichen soll.
Autorenporträt
Frank Meier, geb. 1977, Studium der Philosophie, Soziologie und Germanistik in Duisburg und Düsseldorf, seit 2009 wiss. Mitarbeiter an der Universität Düsseldorf. Promotion bei Dieter Birnbacher. Forschungsschwerpunkte: Ethik, politische Philosophie und Rechtsphilosophie, insbesondere Polizei- und Migrationsethik