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Zum Staatsexamen in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zugelassen.
Neu im Palandt 2007!
Neu in der 66. Auflage:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Danach darf in weiten Teilen des privaten Geschäftsverkehrs, vor allem aber im Arbeits- und im Mietrecht, niemand wegen der ethnischen Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, einer Behinderung, seines Alters, seiner Religion, seiner Weltanschauung oder seiner sexuellen Orientierung benachteiligt…mehr

Produktbeschreibung
Zum Staatsexamen in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zugelassen.

Neu im Palandt 2007!
Neu in der 66. Auflage:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Danach darf in weiten Teilen des privaten Geschäftsverkehrs, vor allem aber im Arbeits- und im Mietrecht, niemand wegen der ethnischen Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, einer Behinderung, seines Alters, seiner Religion, seiner Weltanschauung oder seiner sexuellen Orientierung benachteiligt werden.

Voraussichtliche Neuerungen:
Reform des Unterhaltsrechts Das Vorhaben soll zum 1. April 2007 in Kraft treten. Es wird vor allem die Rechtsposition der Kinder im Falle einer Scheidung stärken.
Änderungen im WEG In Zukunft soll die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfacht werden. Das Gerichtsverfahren soll nach der ZPO statt wie bisher nach dem FGG laufen.
Mehr als BGB!
Wie immer kommentiert der »Palandt« über das BGB hinaus eine Reihe von Gesetzen, die in der Praxis eine große Rolle spielen: - wichtigste Teile des EGBGB - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - BGB-Informationspflichten-VO - UnterlassungsklagenG - ProdukthaftungsG - Erbbaurechts-VO - WohnungseigentumsG - Hausrats-VO LebenspartnerschaftsG - GewaltschutzG im Auszug - Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz

Vergleichen Sie diese Leistung mit der von anderen Kommentaren! Dann wissen Sie: Mit der 66. Auflage sind Sie für alle Fälle wieder besonders gut bestückt.

Was im »Palandt« steht, gilt bei den Gerichten.
Und gerade der neueste »Palandt« ist hier der beste, weil er eben der aktuellste ist. Die renommierten Autoren werten auch für die 66. Auflage wieder neueste Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur aus, um die bekannte Qualität ihres Werkes aufrechtzuerhalten. Auch gilt weiterhin der Grundsatz: Besser eine Abkürzung zu viel als eine Kommentierung zu wenig!

Rezension:
'(...) Der Kommentar bietet wieder eine komprimierte Darstellung auf höchstem Niveau.'
In: Amtsblatt der Landeshauptstadt München, Nr.36/2004, zur 64. Auflage

"(...) Die Fülle des eingearbeiteten Stoffes ist beeindruckend. Die Erwartungen an den Palandt werden von Jahr zu Jahr in vollem Umfange erfüllt. Der Palandt bleibt unverzichtbar, einmal Palandt immer Palandt."
Professor Udo Hintzen, in: Der Deutsche Rechtspfleger 3/2004, zur 63. Auflage "Er ist nicht nur so etwas wie die 'Bibel' der Juristen, sondern wird von Auflage zu Auflage auch immer noch besser: der 'Palandt'. Und so ist der beste Palandt natürlich der neueste Palandt. Die 63. Auflage 2004 bringt bei allen Büchern des BGB und über das BGB hinaus eine Fülle von Neuerungen.(...)"
In: NZG 3/2004, zur 63. Auflage '(...) Generationen von Jura-Studenten haben sich mit seiner Hilfe durch die Untiefen des Bürgerlichen Gesetzbuches manövriert, er gehört zum Inventar jeder Anwaltskanzlei wie die Bibel in die Kirche: Der 'Beck’sche Kurzkommentar Nr. 7', besser bekannt unter dem Titel Palandt.'
In: buchreport.maganzin, 02/2004, zu allen Auflagen

'(...) Das Jahr 1896 war ein Meilenstein in der Geschichte des deutschen Volkes: In diesem Jahr wurde ein Gesetzeswerk verabschiedet, das bis heute das Kernstück des deutschen Zivilrechts ist und den Bürgern erstmals einen einheitlichen Katalog von Rechten gewährte. (...)
Inzwischen liegt das Bich in der 106. Neu bearbeiteten Auflage bei C.H. Beck vor - die Geschichte des 1763 gegründeten Verlages hängt eng mit der Geschichte des BGB zusammen. In München erschien im Jahr 1896 die Erstausgabe (...). Die dtv-Ausgabe ist seit fast 400 Wochen auf der 'Gong'-Bestsellerliste zu finden.'
In: buchreport.magazin, 02/2004, zu allen Auflagen

'(...) Der 63. 'Palandt' ist wegen der vielfältigen Hinweise auf die Umsetzung der Schuldrechtsmodernisierung für die tägliche juristische Arbeit unentbehrlich. (...)'
in: karriere-jura.de, zur 63. Auflage '(...) Ohne den 'Palandt' kommt man ohnehin nicht aus. Angesichts der rasanten Entwicklung im Europäischen Recht, sowie der jetzt erfolgenden Konturierung des neuen Schuldrechts in Wissenschaft und Praxis kommt man aber auch ohne den neuen 'Palandt' nicht aus. Wer bisher meinte, die Vorauflage tut´s noch, wird bei der Lektüre des neuen 'Palandt' sein graues Wunder erleben.'
Prof. Dr. Stephan Lorenz, München, in: NJW, Heft 14/ 2004, zur 63. Auflage

'Pünktlich zum Ende eines Jahres erscheint die jeweilige Neuauflage des Werkes, das dem zivilrechtlich tätigen Praktiker die Gewissheit vermittelt, auf dem neuesten Stand zu sein. Auch die 63. Auflage des Palandt, die Rechtsprechung und Literatur - je nach Sachgebiet - bis Sept. bzw. Okt. 2003 berücksichtigt, ist zum gewohnten Zeitpunkt vorgelegt worden. Zuverlässigkeit ist das, was diesen Kommentar auszeichnet. Nicht nur auf sein pünktliches Erscheinen ist Verlass, sondern auch und vor allem darauf, dass er alle für den Zivilrechtler wirklich wichtigen Entscheidungen und Literaturbeiträge verarbeitet und eine komprimierte Darstellung auf höchstem Niveau bietet. (...) Was kann ein Rezensent als Gesamtbeurteilung über den Palandt Lobendes schreiben, ohne bereits vielfach Gesagtes zu wiederholen? Vielleicht dies. Die aktuelle Auflage wird mit dem Satz beworben: 'Der beste Palandt ist der neueste.' In diesem Fall trifft ein Werbeslogan einmal zu.'
Reinhardt Wever, in: FamRZ, 8/ 2004, zur 63. Auflage

""Der Palandt" ist wieder der umfassende, zuverlässige und dazu preiswerte Helfer in allen Fragen des aktuellen Zivilrechts."
kr, in: Mitteilungen des Deutschen Richterbundes 05/02, zur 62. Auflage '(...) Die neueste Auflage des Palandt hat auch dem Arbeitsrechtler wieder einiges zu bieten. (...) Auch für den nicht arbeitsrechtlich interessierten Juristen liefert der Palandt in gewohnter Qualität alle wesentlichen Neuerungen, die gegen Ende der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht wurden. Er ist damit wie immer für alle Juristen ein klarer Kauf.'
Thomas Prinz, in: SAE - Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen, April/ Mai 2003, zur 62. Auflage

"(...) Wie in den Vorauflagen erweist sich der aktualisierte "Palandt", der allein in dieser Kurzform jedem Juristen ein Begriff ist, als unverzichtbare Arbeitshilfe und als verlässlicher Ratgeber. In bewährter Weise berücksichtigt die Neuauflage die neueste Rechtsprechung und Literatur und gibt im gebotenen Umfang - knapp und zugleich regelmäßig erschöpfend - den erforderlichen Überblick über die Grundsätze ebenso wie die neueren Entwicklungen des Zivilrechts. Den "Palandt" zu empfehlen ist inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Die Neuauflage führt die gute Tradition der Vorauflagen fort und trägt ihren Teil zu dem unverändert hervorragenden Ruf des Werkes bei. Für den Ziviljuristen ist der "Palandt", der sich auch in der Neuauflage nicht auf die Erläuterung des Bürgerlichen Gesetzbuches beschränkt, sondern wichtige Nebengesetze in die Kommentierung mit einbezieht, unverzichtbar."
Richterin am Amtsgericht Dr. Eva Menges, in: Die Justiz 8/2003, zur 62. Auflage 'Für die Qualität an Inhalt, Aufbau, verständlicher Lesbarkeit, der Fülle von Rechtsprechungshinweisen, lassen sich kaum noch Worte und Bilder finden, die nicht schon in den vergangenen 60 Auflagen gesagt, geschrieben und beschrieben worden sind. Der Palandt ist das Grundwerkzeug eines jeden, der sich mit dem Recht, auch im Öffentlichrechtlichen, im Alltag befassen muß und will.'
In: OWIZ; 01/ 2002, zur 61. Auflage
Autorenporträt
Bearb. von Dr. Peter Bassenge, Vors. Richter am LG a.D., Dr. Gerd Brudermüller, Richter am OLG, Prof. Dr. Uwe Diederichsen, Univ. Göttingen, Wolfgang Edenhofer, Präsident des Amtsgerichts a.D., Prof. Dr. Helmut Heinrichs, Präsident des OLG a.D., Prof. Dr. Andreas Heldrich, Univ. München, Prof. Dr. Hans Putzo, Vizepräsident des BayObLG a.D., Hartwig Sprau, Vizepräsident des BayObLG, und Walter Weidenkaff, Vors. Richter am OLG