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Der Einsatz transgener Pflanzen in der Landwirtschaft ist ein sehr kontrovers diskutiertes Thema. Bislang kaum in den Fokus der Betrachtung ist jedoch die Verwendung transgener Tiere, beispielsweise in der Fischzucht, gerückt. Mit diesen neuartigen Anwendungen verbunden sind aber auch neuartige Risiken für das Ökosystem, Sachgüter und die menschliche Gesundheit, die die Fragen aufwerfen, ob und wie das geltende Gentechnikrecht auf gentechnisch veränderte Tiere anwendbar und für die Durchführung von Freisetzungen geeignet ist. Es wird gezeigt, dass die normativen Vorgaben des Gentechnikrechts…mehr

Produktbeschreibung
Der Einsatz transgener Pflanzen in der Landwirtschaft ist ein sehr kontrovers diskutiertes Thema. Bislang kaum in den Fokus der Betrachtung ist jedoch die Verwendung transgener Tiere, beispielsweise in der Fischzucht, gerückt. Mit diesen neuartigen Anwendungen verbunden sind aber auch neuartige Risiken für das Ökosystem, Sachgüter und die menschliche Gesundheit, die die Fragen aufwerfen, ob und wie das geltende Gentechnikrecht auf gentechnisch veränderte Tiere anwendbar und für die Durchführung von Freisetzungen geeignet ist. Es wird gezeigt, dass die normativen Vorgaben des Gentechnikrechts auch neuartige Anwendungen der Gentechnik erfassen. Diese Offenheit korrespondiert jedoch mit der rechtsstaatlichen Verpflichtung, Verfassungs- und umweltrechtliche Prinzipien wie die Verhältnismäßigkeit oder das Vorsorgeprinzip bei der Zulassungsentscheidung von Freisetzungen besonders zu beachten. Diese Zulassungsentscheidung mündet in der Beurteilung, ob die Verwendung transgener Organismen im Verhältnis zum Zweck der Freisetzung vertretbar ist. In dieser Abwägung sind die Forschungsfreiheit sowie der Schutz des menschlichen Lebens, der Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge und der Schutz von Sachgütern zu berücksichtigen, indem zwischen den grundgesetzlich geschützten Positionen praktische Konkordanz herzustellen ist. Genehmigungsvoraussetzung ist ferner, dass alle nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen, um eine Schädigung der Umwelt oder der menschlichen Gesundheit zu verhindern. Es wird hier gezeigt, dass dies bei der Freisetzung transgener Fische derzeit nicht der Fall ist, so dass Freisetzungen daher unzulässig sind.
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Autorenporträt
Michael Möller, geb. 1981, studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Seit der Ersten juristischen Prüfung im Januar 2008 arbeitete er dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht, Rechtstheorie von Prof. Dr. Andreas Fisahn. Am 1. August 2010 begann er das Rechtsreferendariat am Landgericht Bielefeld.