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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Seminar im Fach Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der Verordnung der EU-Kommission besteht für alle kapitalmarktorientierten Konzerne der EU ab dem 01.01.2005 die Verpflichtung, Konzernabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Für europäische Unternehmen, die nach US-GAAP bilanzieren, besteht noch ein zeitlicher Puffer bis 2007, bevor sie ihren…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Veranstaltung: Seminar im Fach Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach der Verordnung der EU-Kommission besteht für alle kapitalmarktorientierten Konzerne der EU ab dem 01.01.2005 die Verpflichtung, Konzernabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Für europäische Unternehmen, die nach US-GAAP bilanzieren, besteht noch ein zeitlicher Puffer bis 2007, bevor sie ihren Konzernabschluss nach den IFRS aufstellen müssen. [Art. 1 der EU-Verordnung (EG) Nr. 1725/2003 der EU-Kommission.] Für die Anwendung der IFRS für nichtkapitalmarktorientierte Unternehmen sieht die EU-Verordnung Wahlrechte für die Mitgliedstaaten der EU vor (Art. 5 der EU-Verordnung). In Deutschland können gem. § 315a HGB n.F. die Nicht-Kapitalmarktunternehmen freiwillig ihren Konzernabschluss nach IFRS aufstellen. [Pellens/Fülbier/Gassen, Rechnungslegung, 2004, S. 50.] Die IFRS sind Standards, die von einem unabhängigen privaten Gremium, dem International Accounting Standards Board (IASB), aufgestellt werden. Sie umfassen die International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC). [Vgl. Anhang A des IFRS 1.] Am 31. März 2004 wurde IFRS 3 "Business Combinations" im Zuge der ersten Phase des gleichnamigen Projektes veröffentlicht [Vgl. Deloitte Touche Tohmatsu, IAS Plus, 2004.] und damit ein weiterer Schritt in Richtung Internationalisierung der Konzernabschlüsse vollzogen. Der Standard enthält umfassende Neuregelungen zur Behandlung von Unternehmenszusammenschlüssen im Konzernabschluss und führt zu einer starken Annäherung an bereits existierende Vorschriften nach US-GAAP. IFRS 3 ersetzt IAS 22 [IFRS 3.86] [Sämtliche IFRS/IAS-Angaben beziehen sich auf die Ausgabe: International Accounting Standards Board, IFRS, 2004.], der bisher die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen regelte, und seine Interpretationen SIC-9, SIC-22 und SIC-28 [IFRS 3.87]. Darüber hinaus zieht der neue Standard auch Veränderungen der Standards IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" und IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" nach sich [IFRS 3.85]. Im Folgenden sollen die Regelungen des IFRS 3 kritisch untersucht und auf eventuelle Probleme eingegangen werden. Anschließend wird ein Vergleich mit den entsprechenden Vorschriften des HGB gezogen.

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