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Inhaltsangabe:Einleitung: Das Problem der Umweltverschmutzung ist heutzutage aktueller denn je. Einer der Ziele der Bekämpfung der Umweltprobleme ist die Minderung der CO2-Ausstöße. Ursprünglich basierend auf dem sogenannten Kyoto-Protokoll aus dem Jahr 1997, wurde dafür in der EU die Einführung eines verpflichtenden Emissionshandelssystems beschlossen, was für die betroffenen Unternehmen wesentliche wirtschaftliche Konsequenzen bedeutet. Der Emissionshandel hat Auswirkungen nicht nur auf die Umweltpolitik der Unternehmen, sondern stellt diese auch vor neuen Herausforderungen auf dem Gebiet…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Das Problem der Umweltverschmutzung ist heutzutage aktueller denn je. Einer der Ziele der Bekämpfung der Umweltprobleme ist die Minderung der CO2-Ausstöße. Ursprünglich basierend auf dem sogenannten Kyoto-Protokoll aus dem Jahr 1997, wurde dafür in der EU die Einführung eines verpflichtenden Emissionshandelssystems beschlossen, was für die betroffenen Unternehmen wesentliche wirtschaftliche Konsequenzen bedeutet. Der Emissionshandel hat Auswirkungen nicht nur auf die Umweltpolitik der Unternehmen, sondern stellt diese auch vor neuen Herausforderungen auf dem Gebiet des Rechnungswesens, denn die Emissionsrechte müssen in den Bilanzen entsprechend erfasst werden. Im Jahr 2005 startete der Emissionshandel in Deutschland. Dementsprechend hat im Geschäftsjahr 2005 zum ersten Mal das Problem der Bilanzierung von Emissionsrechten unmittelbare Auswirkungen auf die Bilanzierungspraktiken der Unternehmen gehabt. Was bis dahin nur heiße Diskussionen in den sachverständigen Kreisen war, wurde für die betroffenen Unternehmen Realität, mit der man wohl oder übel in der betrieblichen Praxis umgehen musste. Die HGB-Vorgehensweise bezüglich der Bilanzierung der Emissionsrechte ist in der Stellungsnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur Bilanzierung von Emissionsberechtigungen (IDW RS HFA 15) geregelt, so dass nach HGB keine offensichtliche Regelungslücke besteht. Ab dem Jahr 2005 müssen aber in Deutschland bestimmte Unternehmen nicht mehr nach HGB, sondern nach IAS/IFRS bilanzieren. Dies gilt für den Konzernabschluss der kapitalmarktorientierten Unternehmen, die bis dahin nach HGB bilanziert haben. Das bedeutet zwangsläufig, dass die Emissionsrechte in den Konzerabschlüssen ebenfalls nach IAS/IFRS zu bilanzieren sind. Genau das stellt sich bei näherer Betrachtung als ein großes Problem dar. Der Versuch, die Bilanzierung von Emissionsrechten in der Interpretation des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) zu regeln, ist letztendlich gescheitert. Seitdem wurden bis jetzt keine weiteren Regelungen zur Bilanzierung von Emissionsrechten nach IAS/IFRS verabschiedet, so dass die betroffenen Unternehmen unfreiwillig vor einer kreativen Aufgabe stehen, eigene Bilanzierungsregeln für diesen Fall zu entwickeln. Dies ist in Wirklichkeit eine heikle Aufgabe, denn bei Nichteinhaltung sämtlicher geltenden Standards riskieren die Unternehmen die Gültigkeit ihres gesamten Jahresabschlusses zu verlieren. Aufgrund der [...]

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Autorenporträt
Natalija Berner, geboren in Riga (Lettland), hat in ihrem Heimatland Germanistik studiert und nach dem erfolgreichen Abschluss (Bachelor der deutschen Philologie) ein weiteres Studium an der Fachhochschule für Wirtschaft in Berlin aufgenommen. Durch mehrere Praktika in größeren und kleineren Unternehmen kam sie zur Entscheidung, als einen Schwerpunkt ihres Studiums Rechnungswesen und Controlling zu wählen. Insbesondere die Aktualität und die unmittelbare Praxisnähe der zu erforschenden Probleme waren ausschlaggebend für diese Wahl. Aus denselben Gründen wurde auch das Thema der Diplomarbeit ausgesucht: top-aktuell, spannend, praxisrelevant und bis jetzt gesetzlich nicht lückenlos geregelt. Die Arbeit wurde mit "sehr gut" bewertet und rundete das insgesamt sehr erfolgreiche Wirtschaftsstudium von Natalija Berner ab.