Marktplatzangebote
Ein Angebot für € 15,64 €
  • Broschiertes Buch

Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Beschäftigten im Betrieb ist von grundlegender Bedeutung. Diese Bedeutung hat die Vorschrift allerdings nie erlangt, was zum Teil an schwer nachvollziehbaren Gerichtsentscheidungen liegt.Der Autor schlägt eine neue dogmatische Fundierung vor, die gerade in schwierigen Abgrenzungsfragen überzeugt. Er sieht die Mitbestimmung beim Ordnungsverhalten dann gegeben, wenn das Intigritätsinteresse von Belegschaft, Belegschaftsmitgliedern oder Arbeitgeberin betroffen ist. Nicht…mehr

Produktbeschreibung
Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Beschäftigten im Betrieb ist von grundlegender Bedeutung. Diese Bedeutung hat die Vorschrift allerdings nie erlangt, was zum Teil an schwer nachvollziehbaren Gerichtsentscheidungen liegt.Der Autor schlägt eine neue dogmatische Fundierung vor, die gerade in schwierigen Abgrenzungsfragen überzeugt. Er sieht die Mitbestimmung beim Ordnungsverhalten dann gegeben, wenn das Intigritätsinteresse von Belegschaft, Belegschaftsmitgliedern oder Arbeitgeberin betroffen ist. Nicht mitbestimmungspflichtig sind demnach Maßnahmen der Arbeitsgeberin, die nur ihr Erfüllungsinteresse betreffen. Sind beide Bereiche betroffen, besteht ein Mitbestimmungsrecht. Anders als nach der bisherigen Dogmatik des BAG kommt es dann nicht auf einen - schwer definierbaren - Schwerpunkt der Maßnahme an. Sein Ergebnis veranschaulicht der Autor mit vielen praktischen Beispielen.Der Autor:Dr. Bernd Waas, Professorfür Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Goethe Universität Frankfurt/Main
Autorenporträt
Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht unter Berücksichtigung der europäischen und internationalen Bezüge des Arbeitsrechts an der Goethe-Universität Frankfurt. Forschungsschwerpunkte: Arbeitsrechtsvergleichung, Europäisches Arbeitsrecht. Koordinator des European Labour Law Network" sowie der "Study Group on a Restatement of European Labour Law".